Urteil wegen "CCN"-Lederjacken: Bushido gewinnt vorerst gegen Fler
Fler & Bushido

Laut Bild und Co. hat Bushido einen juristischen "Etappensieg" gegen Fler gefeiert. Demnach hat das Landgericht München vor dem Hintergrund des Markenrechtsstreits um "CCN" ein sogenanntes Versäumnisurteil gesprochen. Flers Reaktion auf diese Berichterstattung lässt nicht lange auf sich warten.

Streit um Lederjacken: Wenn Fler nichts tut, hat Bushido gewonnen

Wir erinnern uns: Fler hatte zum Bass Sultan Hengzt-Kollaboalbum "Cancel Culture Nightmare" unter anderem Lederjacken mit dem legendären Butterfly-Messer-Logo und der Aufschrift "Carlo Cokxxx N*tten" anfertigen lassen. Durch dieses Produkt mit dem ausgeschriebenen Titel des Straßenrapklassikers "CCN" sah Bushido seine Markenrechte verletzt. Er forderte dem Vernehmen nach unter anderem Schadensersatz von 125.000 Euro und die Vernichtung der bereits hergestellten Jacken.

Die Bild schreibt, dass Bushido an seinen Forderungen festhalten würde, obwohl die Markenrechte "inzwischen bei einer dritten Partei liegen". Im Markenregister hat es tatsächlich Anfang des Jahres eine Änderung gegeben. Nicht mehr Bushido beziehungsweise Anis Mohamed Ferchichi, sondern die Amayu GmbH & Co. KG ist dabei als Inhaber der "CCN"-Rechte eingetragen. Ein Blick auf northdata verrät, dass der älteste Sohn von Bushidos Ehefrau Anna-Maria bei dieser GmbH als Geschäftsführer auftritt.

Am gestrigen Dienstag wurde in der Frage zum Markenrecht nun offenbar ein Versäumnisurteil gesprochen. Dies ist möglich, wenn eine Partei "trotz ordnungsgemäßer Ladung" der Verhandlung fernbleibt. Weder Fler noch seine Anwälte sind in München aufgetaucht. Die Gerichtssprecherin hat gemäß der Bild folgende Auskunft gegeben:

"Derzeit ist dem Gericht für sein Nichterscheinen gestern kein Grund bekannt. Das erlassene Versäumnisurteil enthält keine Begründung. Ein Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen möglich."

Heißt: Wenn Fler in den folgenden zwei Wochen nicht aktiv wird, hat Bushido den Prozess für sich entschieden. Und andersherum: Insofern Fler doch aktiv wird, ist in der Angelegenheit das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Speziell eine Passage in der Springer-Berichterstattung lässt darüber hinaus aufhorchen. So sei es "kaum verwunderlich", dass der Berliner Rapper nicht vor Gericht erschienen ist. Schließlich werde der Maskulin-Boss wegen ausstehender Prozesskosten per Haftbefehl gesucht.

Fler sieht die Sache locker und lädt die Staatsgewalt via Instagram-Beitrag dazu ein, den angeblichen Haftbefehl doch einfach zu vollstrecken.

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