Zivilprozess: Arafat Abou-Chaker von Immobiliengeschäft mit Bushido ausgeschlossen

Abseits des großen Strafprozesses gegen Arafat Abou-Chaker, in dem Bushido als Nebenkläger aufgetreten ist, haben sich die beiden ehemaligen Geschäftspartner in den letzten Jahren noch einen zweiten, weniger öffentlichkeitswirksamen Rechtsstreit geliefert: Vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg ging es um die Auflösung des gemeinsamen Immobiliengeschäfts. In diesem Prozess wurde nun eine Entscheidung gefällt.

Arafat von Immobiliengeschäft mit Bushido ausgeschlossen

Konkret ging es in dem Zivilprozess um etwa 80 Wohnungen im Brandenburgischen Rüdersdorf, die Arafat und Bushido vor Jahren zusammen gekauft hatten. Aus diesem Geschäft wird Arafat jetzt ausgeschlossen, im Gegenzug soll er eine Abfindung von etwas mehr als einer Million Euro erhalten. Diese Summe ergibt sich laut Gericht aus dem aktuellen Verkehrswert der Anlage - der auf mehr als sieben Millionen Euro beziffert wird - sowie den noch zu bedienenden Krediten.

Gegen das Urteil kann keine Revision eingelegt werden, erklärte der Vorsitzende Richter. Weder Bushido noch Arafat waren zur Urteilsverkündung vor Ort.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Arafat circa 180.000 Euro aus dem Gesellschaftsvermögen für private Zwecke entnommen hat. Dadurch sei die Geschäftsbeziehung und das Vertrauensverhältnis nachhaltig geschädigt worden.  Arafat und sein Bruder, der das Geld damals abgehoben hatte, gaben vor Gericht an, dass Bushido über die Entnahme des Geldes unterrichtet worden sei. Dieser Behauptung schenkte die Kammer jedoch keinen Glauben.

Bushido scheint mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden zu sein. Zumindest lässt sich die neueste Instagram-Story des Wahl-Dubaianers so interpretieren; dort teilt er den Beginn der Urteilsschrift. Arafat schreibt derweil in seiner Story: "Bei Allah geht nix verloren vergiss das nicht einmal Betrüger immer Betrüger [sic!]".

Bushido & Arafat liefern sich langjähriges Hin und Her im Zivilprozess

Ursprünglich hatte eine Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) im Jahr 2020 zugunsten von Bushido entschieden. Dem zufolge sollte die gemeinsame Immobilienfirma der beiden aufgelöst werden, Bushido hätte die Wohnungen behalten dürfen und Arafat hätte eine Abfindung in Höhe von rund 130.000 Euro bekommen. Arafat lehnte dieses Urteil jedoch ab und zog vors Oberlandesgericht in Brandenburg.

Im darauffolgenden Jahr einigten sich die Parteien zwischenzeitig auf einen Vergleich, laut dem Arafat etwa 1,4 Millionen Euro bekommen hätte. Bushido widerrief diesen Vergleich jedoch kurz danach wieder. Das OLG hatte zuletzt einen Vergleich angeregt, bei dem Arafat 1,1 Millionen Euro erhalten hätte, der ließ jedoch über seine Anwälte verlauten, damit nicht einverstanden zu sein.

rbb24 zufolge schätzte das Gericht die Verfahrenskosten des Zivilprozesses bereits im Mai auf eine halbe Million Euro.

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