Swatting bei Mois: Christian Solmecke beleuchtet mögliche rechtliche Konsequenzen
Foto von Christian Solmecke und Mois

Vor wenigen Tagen endete ein Livestream von Mois in einem Polizeieinsatz. Dabei handelte es sich augenscheinlich um Swatting. Diesem Vorfall nimmt sich jetzt Rechtsanwalt Christian Solmecke an: Er erklärt, welche rechtlichen Konsequenzen möglicherweise auf das Swatting folgen könnten.

Christian Solmecke: "Swatting ist alles andere als ein Scherz"

Zum Polizeieinsatz bei dem YouTuber kam es offenbar aufgrund einer E-Mail: In dieser habe sich eine Person als Mois ausgegeben und den vermeintlichen Mord an einer Frau gestanden. Wer hinter der E-Mail steckt, ist bisher unklar. 

Christian Solmecke beschreibt die Straftat Swatting als "eine sehr gefährliche Belästigungsmethode" bei der "unter falschem Vorwand ein Notruf bei der Polizei abgesetzt wird". Dies resultiere häufig in einem Polizeieinsatz bei unschuldigen Personen. Demnach handelt es sich bei dem Swatting-Angriff auf Mois um einen Vorfall, der einer "näheren juristischen Analyse bedarf".

Zum Zeitpunkt des Polizeieinsatzes hielt sich Mois in einem österreichischen Hotel auf. Christian Solmecke erläutert, dass das Vortäuschen einer Straftat in Österreich mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werde.

Auch in Deutschland wäre Swatting "kein Kavaliersdelikt": Hierzulande könnten einer Person, welche solch eine E-Mail bei der Polizei einsendet, weitreichende rechtliche Konsequenzen drohen. Zum einen aufgrund des Missbrauchs von Notrufen, welcher nach § 145 des deutschen Strafgesetzbuchs mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Zum anderen hätte sich der Verfasser der E-Mail hinsichtlich des § 145d schuldig gemacht. Dieser besagt Folgendes:

"Wer wider eines besseren Wissens einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, dass eine rechtswidrige Tat begangen worden sei, kriegt eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren."

Des Weiteren hätte sich der Verfasser solch einer E-Mail hinsichtlich §164 strafbar gemacht. Wie Christian Solmecke erklärt, wird in diesem Fall einer unschuldigen Person fälschlicherweise und bewusst vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben. Bei dem Swatting-Angriff auf Mois handelt es sich bei der vorgeworfenen Straftat um einen Mord. 

Außerdem betont der Rechtsanwalt, dass es sich bei Swatting um alles andere als einen Scherz handele: 

"Das ist ein recht hartes Delikt, wofür man auch viele Jahre ins Gefängnis kommen kann und es gab da auch einige Verurteilungen in den letzten Jahren."

Trotz der Swatting-Attacke sehe der Rechtsanwalt "keinen Grund", dass Mois "sich selbst nur in die Opferrolle" stellt, da er in seinen Streams "wirres Zeug" rede und andere beleidige.

Das ganze Video von Christian Solmecke könnt ihr euch hier anschauen: 

Vor über einem Jahr wurde auch Nicki Minaj Opfer von Swatting-Attacken – und das gleich zwei Mal an einem Tag: 

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