Shindy schweigt im Bushido-Prozess – Strafe droht

Mehrfach war Shindy es nicht möglich, zum Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder vor dem Berliner Landgericht zu erscheinen. Nun hat es geklappt. Der Rapper aus Bietigheim-Bissingen begab sich heute in den Zeugenstand. In Anwesenheit von Nebenkläger Bushido hielt er sich allerdings bedeckt. Shindy verweigerte die Aussage. Das könnte Konsequenzen nach sich ziehen, wie unter anderem die Bild-Zeitung erklärt.

Gegen Shindy wird Ordnungsgeld verhängt

Offenbar hatte sich Shindy auf die Zahl "55" festgelegt. Mit dieser soll er auf rund 20 Fragen des Gerichts geantwortet haben. Der Deutschrapstar verwies damit permanent auf den Paragrafen 55 der Strafprozessordnung – das Auskunftsverweigerungsrecht.

Das Gericht habe jedoch die Auffassung vertreten, dass der Rapper durchaus in der Lage sein müsste, auf Fragen zu reagieren, ohne sich selbst zu belasten. Die Folge: Es wurde nach Darstellung der Bild ein Ordnungsgeld von 1000 Euro verhängt was dem Höchstsatz in solchen Fällen entsprechen würde.

Sogar eine Beugehaft von bis zu sechs Monaten stehe nun im Raum. Zur Beugehaft kann es kommen, wenn ein Zeuge im Strafprozess nicht aussagen will. Shindys Anwalt soll gegen eine solche Maßnahme direkt Beschwerde eingelegt haben. Hier müsse nun ein übergeordnetes Gericht entscheiden. Sollte man dort ebenfalls zu dem Schluss kommen, dass Shindy nicht auf sein Aussageverweigerungsrecht pochen darf, kann es wohl doch noch zu einer Aussage kommen. So schreibt es die Berliner Morgenpost unter Berufung auf Shindys Anwalt.

Die Bild will zudem wissen, warum Shindy so schweigsam blieb. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittle gegen ihn wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Der Vorwurf lautet demnach: In Abstimmung mit dem Angeklagten Arafat Abou-Chaker habe Shindy drei Jahre lang (2014 - 2017) "Teile seiner Einnahmen vor dem Finanzamt verschwiegen". Einnahmen aus CD-Verkäufen sollen über Transfers in die Schweiz verschleiert worden sein. Ebenso führt die Bild eine angebliche Vereinbarung von Shindy und Arafat Abou-Chaker aus den Ermittlungsakten an: "Für jeden legalen Euro aus Plattenverkäufen sollte Shindy einen zusätzlichen Euro 'schwarz' erhalten". Darüber hinaus sollen auch Gagen für Konzerte ohne Rechnung geflossen sein. In dem Steuerverfahren kündige sich zudem ein bekannter Kronzeuge an: Bushido.

Laut Berliner Morgenpost ist dieser inzwischen wieder in der Lage, in den Zeugenstand zurückzukehren. Der EGJ-Chef habe angeboten, sich am kommenden Montag (15. August) erneut zu äußern. Das Gericht wartet noch auf Bushidos Einschätzung zu dem Audiomitschnitt, welcher viele seiner bisherigen Aussagen in Zweifel zieht. Bushidos Anwalt hatte die "Datei" im Laufe des Prozeses als "Fälschung" bezeichnet.

Zuletzt zeigte sich D-Bo im Rahmen des Prozesses deutlich gesprächiger als Shindy.

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