Bushidos Anwalt hält Audio-Datei für "Fälschung"
Bushido mit Zahnstocher

UPDATE vom 04. März 2022: Bushido konnte eine Einstweilige Verfügung gegen den stern erwirken. Das Magazin, darf nicht behaupten, Bushido hätte im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker gelogen. Alles dazu findet ihr hier:

Verhandlungstag 59: Es ist der erste Gerichtstermin, nachdem eine Audio-Datei aufgetaucht ist, welche zentrale Aussagen von Bushido im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker widerlegen könnte. Verschiedene Nachrichtenportale oder auch Ssynic waren in Berlin vor Ort, um sich anzuschauen, wie das Gericht mit dieser eventuell spektakulären Prozesswende umgeht. Ebenso saß Laas im Zeugenstand. Zu dem angekündigten Auftritt von Fler kam es hingegen offenkundig nicht.

Geheime Tonaufnahme: Bushidos Anwalt zieht Hitler-Tagebücher heran

Der stern hat vergangene Woche einen Artikel veröffentlicht, der sich um eine bis dato geheime Audio-Aufnahme vom 18. Januar 2018 dreht. Der Tag, an dem es Bushido zufolge zwischen Arafat Abou-Chaker und ihm eskaliert sein soll. Es stehen Vorwürfe wie gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und versuchte schwere räuberische Erpressung im Raum. Laut des Mitschnitts, der dem stern zugespielt worden sein soll, könnten sich die Tatvorwürfe als nicht zutreffend erweisen (hier weitere Details). Bushido hielt im Anschluss an die Veröffentlichung an seiner Version der Geschichte fest.

Diese Entwicklung rief den Anwalt von Bushido auf den Plan. Der Spiegel zitiert ihn mit den Worten: "Es ist egal, was da drauf ist". Er hält die entsprechende Audio-Datei offenbar für manipuliert. Angehört habe er den Mitschnitt nicht. Laut Watson stufte er das Ganze dennoch als "Fälschung" ein und holte bis zu den vermeintlichen Hitler-Tagebüchern aus, die 1983 vom stern aufgegriffen wurden. Diese stellten sich im Nachhinein als Fälschung heraus.

Bushidos Anwalt sieht in der Audiodatei nach Auslegung des Spiegels vielmehr "eine gekürzte und manipulierte Version eines Originalmitschnittes". Darüber hinaus habe sein Mandant seit Februar 2019 gewusst, dass Arafat Abou-Chaker heimlich Gespräche aufgenommen hat. Die Argumentation des Anwalts sei laut Spiegel demnach gewesen: Bushido ist nicht so dumm, dass er trotz dieses Wissens eine erfundene Story vor Gericht auftischt. Bei uneidlicher Falschaussage droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Das Gericht will nun selbst die Echtheit der Audio-Datei überprüfen lassen.

Laas sagt aus

Neben den Einschätzungen zum Mitschnitt fand noch die Zeugenbefragung von Laas Unltd. statt. Der Rapper und Songwriter sprach über seine Beziehung zu Bushido. Von 2017 bis 2018 war Laas Teil des EGJ-Camps. Ende 2017 habe sich aus seiner Sicht abgezeichnet, "dass das Ganze in die Brüche geht".

Das Verhältnis von Bushido zu Arafat Abou-Chaker schildert Laas während der gemeinsamen Zeit gemäß Watson folgendermaßen: "Ich habe nichts Negatives mitbekommen. Sie waren in normalem, guten Kontakt."

Die Staatsanwältin erkundigte sich zudem bei Laas, ob er wisse, warum Shindy keine Angaben machen möchte. Dies verneinte Laas. Eine Frage zur Songwriting-Arbeit mit Shindy beantwortete Laas hingegen recht genau. So hätten beide zusammen Bushidos Album "Black Friday" (2017) auf die Beine gestellt. "60 bis 70 Prozent habe ich allein geschrieben und Shindy 30 bis 40 Prozent", so Laas laut der Prozessbeobachtung von Watson.

Das Nachrichtenportal erklärt zudem, warum der Verhandlungstag relativ kurz ausfiel. Es sei zu "gesundheitlichen Problemen" bei einem Prozessbeteiligten gekommen. Somit entfiel Flers Besuch im Zeugenstand vorerst. Nächste Woche soll dann Prozesstag 60 folgen.

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