Inwiefern macht sich Mois eigentlich strafbar? Rechtsanwalt Solmecke klärt auf

Seit einigen Wochen tragen Mois, seine Ex-Frau Anys und Sun Diego einen Streit in aller Öffentlichkeit aus. Dabei stehen heftige Anschuldigungen gegen den ehemaligen Keller-Chef im Raum. Seine Ex-Frau wirft ihm unter anderem Körperverletzung und versuchte Tötung vor. Aber wie ist der Fall Mois aus juristischer Sicht zu bewerten? Darüber klärt der Rechtsanwalt Christian Solmecke auf seinem YouTube-Kanal mittels einiger Videos auf.

Mois kann vor Gericht einiges zur Last gelegt werden, meint Christian Solmecke

In seinem neuen Video befasst sich der Jurist mit dem jüngsten Statement von Mois, das er vor wenigen Tagen hochgeladen hat (und mittlerweile nur noch als Re-Upload zu finden ist).

Auf die schwerwiegenden Vorwürfe seiner Ex-Frau geht der einstige "Nice or Scheiss"-Host dabei aber kaum ein. Stattdessen verfolgt er weiter seine Agenda gegen Anys, drängt sich stellenweise auch selbst in die Opferrolle. Trotzdem deckt Solmecke in Mois' Statement-Video die eine oder andere strafrechtlich relevante Aussage auf.

Zuerst wirft der Rechtsanwalt den § 185 StGB in den Raum. Mois nennt Anys in dem knapp anderthalbstündigen Video unzählige Male "N*tte". Da er hiermit seine "Geringschätzung und Missachtung zum Ausdruck" bringen will, sieht Solmecke den Tatbestand der Beleidigung auf jeden Fall als erfüllt an.

Außerdem blendet Mois in seinem Video immer wieder private Chatverläufe ein. Nach § 201 StGB könnte er hiermit die Vertraulichkeit des Wortes verletzen, so der Jurist.

Es wäre jedenfalls nicht das erste Mal, dass Mois sich in diesem Gebiet etwas zuschulden kommen lässt. Im Zuge seiner Streitigkeiten mit Sun Diego hat er bereits die Telefonnummer des Rappers und dessen Frau öffentlich gemacht. Hier könnte der § 126a StGB ("Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten") gegen ihn sprechen.

Apropos Sun Diego: Die antisemitische Haltung von Mois, der das Wort "Jude" immer wieder in einem beleidigenden Kontext benutzt, könnte ihm in einem etwaigen Gerichtsprozess ebenfalls zur Last gelegt werden.

Ob ein solches Verfahren aber auch in einer Haftstrafe enden würde, kann Solmecke nicht sicher sagen. Er blendet eine Stelle aus Mois' Statement ein, in dem er sagt:

"Ich will dir körperlich nicht wehtun, aber ich bin ein Psychopath. [...] Wenn ich in [den] Knast geh', hat dein Sohn doch keinen Vater und du hast doch noch weniger Geld, was ist deine Mission?"

Dass sich jemand selbst als "Psychopath" bezeichnet, würde natürlich nichts an der Strafbarkeit ändern. Ein Gutachter müsse eine solche seelische Störung erstmal beurteilen.

Sollte ihm die aber attestiert werden, gibt Solmecke mit Bezug auf § 20 StGB zu bedenken, dass Mois im Falle einer Verurteilung als schuldunfähig angesehen werden könnte und in einem psychiatrischen Krankenhaus landet, nicht aber im Gefängnis. Entscheidend ist hierbei vor allem Mois' psychischer Zustand zum Zeitpunkt der Tat.

Den Rest des Statements fasst Solmecke als "wirres Zeug" zusammen. Das einzig Positive, was er hieraus mitnehmen kann, sei die Tatsache, dass Mois aktuell nicht im Lande ist, um seiner Frau oder seinen Kindern etwas antun zu können.

Hier kannst du dir das gesamte Video anschauen:

Schon vor knapp einer Woche hat der Rechtsanwalt ein ähnliches Video hochgeladen, sich dabei aber vorrangig auf das ausführliche Statement von Mois' Ex-Frau Anys bezogen.

Sollten sich all ihre Anschuldigungen als wahr entpuppen - manche davon hat der Ex-Keller-Chef bereits mal mehr, mal weniger direkt zugegeben -, so würde Mois sich vor Gericht für so einiges verantworten müssen. Neben Körperverletzung nach § 223 StGB bringt Anys auch eine versuchte Tötung ins Spiel.

Der alleinige Versuch einer Straftat ist laut § 23 StGB bereits strafbar, juristisch müsse dann nur noch entschieden werden, ob es sich hierbei um einen versuchten Mord nach § 211 StGB handelt (etwa wegen niederer Beweggründe) oder ob eher der Tatbestand des versuchten Totschlags in Bezug auf § 212 StGB zutreffen würde. Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass Strafverfolgungsbehörden die Tat beweisen können.

Nicht zuletzt habe Mois seiner Ex-Frau angedroht, sie und ihre gemeinsamen Kinder umzubringen, sobald sie sich trennen sollte. Nach § 241 StGB könnte er sich mit einer solchen Bedrohung ebenfalls strafbar gemacht haben.

Solmecke kommt zu einem eindeutigen Fazit: In der Causa Mois kann er eine Straftat nach der anderen auflisten. Sollte er endgültig "geschnappt" werden - zuletzt hat Mois sich offenbar irgendwo in Griechenland aufgehalten -, dann scheinen ihm ernste Konsequenzen zu drohen.

Hier kannst du alles zu Mois' letztem großen Statement nachlesen:

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