Bushido-Prozess: Öffentlichkeit soll nicht erfahren, wie viel Arafat verdient

Gestern fand der 105. Prozesstag im Gerichtsverfahren zwischen BushidoArafat Abou-Chaker und dessen Brüdern statt. Dabei ging es um ein Gutachten, welches Informationen über Arafats Konten und Grundbuchauszüge offenlegt. Von der Verlesung dieses Gutachtens wurde die Öffentlichkeit allerdings ausgeschlossen, wie Watson berichtet.

105. Prozesstag: Öffentlichkeit wird von der Verlesung des Gutachtens zur Tagessatzermittlung ausgeschlossen

Gegenstand des Verhandlungstages war hauptsächlich die Präsentation des Gutachtens zur Tagessatz-Ermittlung von Arafat, das von einer sachverständigen Wirtschaftsreferentin erstellt wurde. Bevor dieses verlesen werden konnte, forderten die Anwälte von Arafat, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Als Begründung dafür nannten sie, dass das Gutachten steuerliche Bestände darlegen und hypothetische Haushaltsausgaben machen würde.

Die Oberstaatsanwältin hingegen hätte dem Gutachten die beanstandeten Informationen nicht entnehmen können. Sie habe den Unterlagen, so sei im Gericht gesagt worden, nur Informationen über Arafats Konten und Grundbuchauszüge entnehmen können. Nach einer kurzen Pause entschied das Gericht, das Gutachten unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.

Hätten die anwesenden Journalist*innen und Pressepersonen der Verlesung des Gutachtens beiwohnen können, könnte man nun Rückschlüsse auf Arafats Einkommen machen. Denn um die Höhe eines geeigneten Tagessatzes zu ermitteln, werden die "persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters" herangezogen. Dabei wird vom monatlichen Nettogehalt des Angeklagten ausgegangen.

105. Prozesstag: Zeugen als "taktisches Mittel"

Bevor es in der Gerichtsverhandlung um das Gutachten ging, verlasen die Anwälte der Abou-Chakers eine Erklärung. Sie meinen, dass vergangene Zeugen, darunter ein Berliner Anwalt und Bushidos ehemalige Steuerberaterin, als taktisches Mittel für Bushido genutzt worden seien, der bekanntermaßen auch Nebenkläger ist. Wir erinnern uns: Der Anwalt sowie die Steuerberaterin sagten vor Gericht aus, dass Bushido ihnen von den angeblichen Vorfällen des 18. Januars 2018 berichtete. Laut der Verteidigung hätten die beiden lediglich das berichtet, was Bushido ihnen erzählt hatte.

Mehr zu der Aussage der Steuerberaterin findet ihr hier:

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