Nein, nach über 100 Verhandlungstagen ist der Prozess von Bushido gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder nicht zu Ende. Dennoch: Der EGJ-Boss hat einen juristischen Sieg gegen seinen früheren Geschäftspartner errungen. Das Berliner Landgericht sieht es als erwiesen an, dass Arafat Abou-Chaker keine Managementleistungen für Bushido erbracht hat. Die Bild hat diese Entwicklung zuerst abgedeckt. Bushido bekommt in dem Zivilprozess nun eine Millionensumme zugesprochen. Der vorläufige Gewinner dieses Rechtsstreits hat sich dazu auch bereits öffentlich geäußert.
Bushido vs. Arafat Abou-Chaker: "Es geht hier ums Prinzip"
In einem Instagram-Video stellt Bushido voran, dass das Urteil "so wichtig für mich und meine Familie" sei. Der 44-jährige Deutschrapstar sei "so glücklich" und "krass happy" über die Entscheidung des Gerichts. Arafat Abou-Chaker habe aus Bushidos Sicht "jahrelang abkassiert", obwohl es rechtlich nicht in Ordnung gewesen sei.
"Er war nie berechtigt, Geld von mir zu kassieren. Die Vertragsgeschichten sind sittenwidrig. [...] Das Urteil kam: Erste Instanz komplett durchrasiert."
Zu der zivilrechtlichen Auseinandersetzung fügt Bushido noch hinzu: "Es geht hier ums Prinzip". Ursprünglich hatte Arafat Abou-Chaker gegen Bushido geklagt. Es ging dabei um angeblich ausstehende Zahlungen, basierend auf einem Managementvertrag. Nachdem dieser Vertrag jedoch keine Anerkennung gefunden hatte, drehte Bushido den Spieß um und reichte seinerseits Klage gegen seinen langjährigen Weggefährten ein. Die Forderung des Rappers: Geld, das Arafat Abou-Chaker auf Grundlage des Vertrages erhalten habe.
Bereits im April 2023 gab es in diesem Fall ein erstes Urteil. Bushido bekam um die 2,2 Millionen Euro zugesprochen. Dagegen legte die Seite von Arafat Abou-Chaker Einspruch ein. Ohne durchschlagenden Erfolg. "Vergütungsfähige Managerleistungen", wie etwa die Bild aus dem aktuellen Urteil zitiert, kann das Gericht bei Arafat Abou-Chaker weiterhin nicht erkennen. Laut der Gerichtssprecherin, die in der FAZ zu Wort kommt, stehen Bushido nun 1,8 Millionen Euro plus Zinsen zu – also knapp über zwei Millionen Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein nahes Ende im Hauptprozess der beiden ehemaligen Geschäftspartner kündigt sich weiter nicht an.