Update vom 4. Oktober:
Bei dem Gerichtstermin ist es nun doch nicht zu einer finalen Entscheidung gekommen. Bushido hat das Gesprächsangebot eines Anwalts von Arafat Abou-Chaker abgelehnt. Das legen diverse Medienberichte nahe.
Die zentrale Meinungsverschiedenheit: Bushido wirft Arafat vor, er habe Geld aus der gemeinsamen Unternehmung für private Zwecke genutzt. Dem widerspricht Arafat allerdings. Die Antwort auf die Frage bestimmt maßgeblich, wieviel Geld zwischen den beiden für die Übernahme der Wohnanlage fließen muss.
Originalmeldung vom 4. Oktober:
Im juristischen Streit zwischen Bushido und seinem ehemaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker ist weiterhin kein Ende in Sicht. Zum Gerichtstermin am heutigen Mittwoch erscheinen beide Parteien sogar persönlich – es geht um Wohnhäuser und eine ganze Menge Geld.
Bushido gegen Arafat: Wem stehen die Wohnhäuser zu?
Ein kurzer Rückblick: 2010 hatten Bushido und Arafat gemeinsam eine Wohnanlage im brandenburgischen Rüdersdorf gekauft. Laut ntv-Informationen umfasst die Anlage sieben Häuser mit insgesamt knapp 90 Wohnungen. Dafür hatten die beiden eine Gesellschaft gegründet und die Anteile gleichmäßig aufgeteilt. Im Jahre 2018 hat Bushido besagte Gesellschaft jedoch aufgelöst und sich als alleiniger Besitzer ins Grundbuch eintragen lassen wollen.
Zwei Jahre später hatte das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden, dass Bushido eine hohe Abfindung an Arafat zahlen müsse, um die Häuser in seinen alleinigen Besitz zu bringen. Arafat legte dagegen jedoch Berufung ein. Wer darf die Häuser nun also behalten? Wer muss wem welche Summe auszahlen? Um diese Fragen geht es heute am Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel, damit eine finale Entscheidung getroffen werden kann.
Zuvor hatte das Gericht beide Parteien aufgefordert, persönlich zu dem Termin zu erscheinen. Auch Bushido musste extra aus Dubai angereist kommen – ansonsten ist ein persönliches Aufeinandertreffen des EGJ-Chefs und Arafat eher unüblich. Die BILD schätzt den Wert der Wohnungen auf insgesamt sieben bis acht Millionen Euro.
Der Zivilprozess reiht sich nahtlos in all die juristischen Auseinandersetzungen ein, die die beiden schon seit Jahren im Zuge ihrer geschäftlichen Trennung führen.
Prozess: Bushido konnte Teilerfolg erzielen
Zuletzt war es Bushido, der vor Gericht einen Sieg gegen Arafat erringen konnte. Anfang September sah das Berliner Landgericht es als erwiesen an, dass sein ehemaliger Geschäftspartner keinerlei Managementleistungen für Bushido erbracht hatte. Das Urteil führte dazu, dass Arafat eine Millionensumme an Bushido auszahlen musste. Ein großer Teilerfolg für den EGJ-Chef.
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