Urteil gegen Rapidshare
Medienberichten zufolge wurde der Filehoster Rapidshare gerichtlich dazu angewiesen, die Verbreitung von illegalen Links im Internet über ihre Plattform zu überwachen. Dem Unternehmen nach sei dies jedoch nicht möglich, da dies bedeute, das Internet in Gänze zu kontrollieren und für die Löschung entsprechender Dateien, Links und Seiten zu sorgen. Daher hat die Chefin des Unternehmens, Alexandra Zwingli , bereits angekündigt, in Revision gegen das Urteil zu gehen. 
Jedoch gebe es aus ihrer Sicht auch einen Vorteil aus dem neuen Rechtsurteil. Demnach ist es nicht illegal, urheberrechtlich geschützte Werke hochzuladen. Illegal sei es erst, diese per Downloadlink zu verbreiten. Vorausgegangen war dem Urteil eine Klage seitens der Gema . Diese sorgt dafür, dass die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken über Dritte finanziell geregelt ist. Daher forderte die Gema einen Filter von Rapidshare , der bereits das Uploaden jener illegalen Dateien verhindern sollte. Da aber wie oben beschrieben das Gericht das Hochladen solcher Dateien nicht mehr als illegal ansieht, wird es diesen Filter nun nicht mehr geben. 
Wir sind gespannt, ob das Unternehmen Rapidshare mit der Revision gegen das Urteil durchkommt. Das komplette Internet zu kontrollieren und nach illegalen Links zu suchen würde einen erheblichen Aufwand darstellen.   

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