Vor einigen Jahren soll Shindy Steuern in Höhe von 90.000 Euro hinterzogen haben. So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft am Stuttgarter Amtsgericht. In dem dazugehörigen Prozess ist nun eine Entscheidung gefallen.
Verfahren gegen Shindy wird gegen Geldauflage eingestellt
Um es mal direkt vorwegzunehmen: Shindy wurde nicht rechtskräftig verurteilt. Der Richter Matthias Buchen hat das Verfahren eingestellt. "Die vorgeworfenen Taten sind schon lange her. Zudem wurde der Schaden beglichen", so gibt die BILD seine Begründung wieder. Bereits bei dem letzten Gerichtstermin vor gut drei Wochen stellte sich heraus, dass sich der Vorwurf auf eine Zeit bezieht, in der Shindy noch mit Bushido und Arafat Abou-Chaker zusammengearbeitet hat.
Nichtsdestotrotz geht mit dem eingestellten Verfahren eine Geldauflage einher. Insgesamt 55.000 Euro muss der Rapper aus Bietigheim-Bissingen also dennoch blechen. Laut der BILD wandern 25.000 Euro davon in die Staatskasse, jeweils 15.000 Euro sollen der Olgäle-Stiftung der Stuttgarter Kinderklinik sowie einem Hilfsverein für Straffällige zugutekommen.
Mit dieser Entscheidung kann Shindy sich zumindest einigermaßen erfolgreich gegen einen Strafbefehl wehren, der offenbar bereits im vergangenen Winter ausgestellt wurde. Eigentlich hätte er insgesamt 80.000 Euro - verteilt über 320 Tagessätze - wegen des ihm vorgeworfenen Steuerbetrugs abbezahlen sollen. Am Amtsgericht legte er dagegen jedoch Einspruch ein, weswegen es auch in erster Linie zu dem Verfahren gekommen ist.
Die genaue Begründung für den Einspruch bleibt allerdings offen, mit seiner eigenen Sicht der Dinge soll Shindy sich sehr bedeckt gehalten haben. Bereits bei dem vorigen Verhandlungstag ließ er über seinen Anwalt wissen: "Herr Schindler möchte schweigen".
Hier kannst du dir alles zum ersten Gerichtstermin durchlesen: