Weil er Oliver Pocher im März des letzten Jahres während eines Boxevents eine Ohrfeige gab, wurde Fat Comedy jetzt zu einer Entschädigungszahlung verurteilt. 50.000 Euro muss Fat Comedy an Pocher zahlen. Die Summe setzt sich aus Schmerzensgeld und Geldentschädigung zusammen.
Fat Comedy muss 50.000 Euro an Oliver Pocher zahlen
Das Landgericht Frankfurt hat Fat Comedy im Zivilprozess gegen Oliver Pocher zu einer Schmerzensgeldzahlung von 5.000 Euro sowie einer Geldentschädigung von 45.000 Euro verurteilt. Er muss sich nicht nur für den Schlag, sondern auch für Rufschädigung verantworten. Oliver Pochers Anwältin Patricia Cronemeyer hatte eigentlich sogar 100.000 Euro gefordert.
Gegenüber der Bild zeigt sie sich dennoch zufrieden mit dem Urteil:
"Für unseren Mandanten, Oliver Pocher, ist das Urteil ein absoluter Erfolg und ein Stück weit Wiedergutmachung. Das Gericht hat sich von dem Täter nicht täuschen lassen."
Fat Comedys Anwälte gaben gegenüber der Bild hingegen an, dass sie das noch nicht rechtskräftige Urteil anfechten wollen.
Eine Gerichtssprecherin soll derweil erklärt haben, dass es zu einem Versäumnisurteil gekommen sei, da kein Anwalt der Gegenseite zu dem Termin erschien, berichtet ntv.
Fat Comedy äußerte er sich zu dem Urteil mehrfach in seiner Instagram-Story. Dort schreibt er unter anderem, dass er sich von dem Geld auch gut eine Rolex hätte kaufen können und dass er früher so viel Geld in einem halben Jahr für Essen ausgegeben hätte. Außerdem meint er: "währenddessen bekommen P*dophile und Kinderschänder Bewährung".
Die könnte auch noch auf ihn zukommen. Das strafrechtliche Verfahren vor dem Amtsgericht in Dortmund soll im September stattfinden.
Zuletzt hatte das Oberlandesgericht in Frankfurt bereits entschieden, dass Fat Comedy sich im Netz nicht mit einem Äffchen-Video über die Ohrfeige lustig machen darf: