Herzog blickt auf Rechtsstreit mit Axel-Springer-Verlag zurück
Herzog

Im Jahr 2011 veröffentlichte Herzog sein Solo-Debütalbum unter dem Namen "Ein Herz für Drogen", musste die Platte einige Jahre später jedoch wieder vom Markt nehmen. Der Axel-Springer-Verlag hatte ihm per einstweiliger Verfügung untersagt, diesen Namen zu nutzen. In einem neuen Interview mit Deutschrap Plus blickt Herzog jetzt auf diesen Rechtsstreit zurück.

Herzog erinnert sich an Rechtsstreit mit Axel-Spinger-Verlag

Herzog gibt in dem Talk ganz offen zu, nicht damit gerechnet zu haben, dass ihm der an die Axel Springer-Organisation "Ein Herz für Kinder" angelehnte Titel ernsthafte Probleme einbringen könnte. Er habe sich selbst als gar nicht relevant genug dafür wahrgenommen.

Als dann die Unterlassungsklage bei ihm einging, - wohlgemerkt etwa drei Jahre nach Release der Platte - hätte ihm das quasi der Boden unter den Füßen weggerissen. In einem Interview mit 16Bars hatte Herzog einst eröffnet, dass ihm eine Strafe von 250.000 Euro oder bis zu 24 Monate Ordnungshaft angedroht wurde, hätte er das Album oder zugehöriges Merchandise weiter vertrieben. Die bereits gepressten CDs musste Herzog damals zerstören.

Inzwischen gibt sich Herzog recht zufrieden mit dem Ergebnis des Rechtsstreits. Sein Anwalt habe sich nach rund sechs Monaten mit den Axel Springer-Anwälten außergerichtlich auf eine Zahlung von nur 12.000 Euro einigen können. Die hätten ursprünglich 50.000 Euro gefordert, so Herzog. Mit Blick auf die vier Jahre, in denen das Album erhältlich war sowie den Re-Release unter dem Namen "EHFD" sei er am Ende sogar mit Gewinn aus der ganzen Geschichte rausgegangen.

Und auch aus einer Ego-Sicht könne er dem Ganzen mittlerweile etwas abgewinnen:

"Mit schon zehn Jahren Abstand, betrachte ich das heutzutage eher als Ritterschlag, da vom Axel-Springer-Verlag 'ne Unterlassungsklage reingedrückt bekommen zu haben."

Die ganze Folge könnt ihr euch hier anhören:

Am 16. August erscheint Herzogs neues Album "Durch meine Venen".

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