ESC-Ausschluss: Strafverfahren gegen Joost Klein eingestellt

Der niederländische Rapper Joost Klein wurde im Mai vom Eurovision Songcontest ausgeschlossen. Auch ein Strafverfahren wurde gegen den Künstler eingeleitet, wobei dieses nun aufgrund von Mangel an Beweisen eingestellt wurde. Das hat der schwedische Oberstaatsanwalt Fredrik Jönsson gestern in einer Pressemitteilung erklärt.

Joost Klein: Strafverfahren in Schweden eingestellt

Joost Klein wurde ursprünglich vorgeworfen, ein weibliches Mitglied des Produktionsteams bedroht zu haben. Der Musiker soll nach dem ESC-Halbfinale mit der besagten Person aneinandergeraten sein und ihre Kamera mit seiner Hand getroffen haben. Im Rahmen der Ermittlungen wurde inzwischen zwar festgestellt, dass Joost tatsächlich eine Bewegung gemacht hat, die die Kamera der Frau traf. Allerdings kann nicht bewiesen werden, ob diese auch bedrohlich war. Dafür seien die Dinge zu schnell passiert – und von Zeugen unterschiedlich wahrgenommen worden.

So erklärt Oberstaatsanwalt Fredrik Jönsson:

"Heute habe ich die Ermittlungen eingestellt, weil ich nicht beweisen kann, dass die Tat geeignet war, ernsthafte Angst zu verursachen oder dass der Mann eine solche Absicht hatte."

Strafverfahren eingestellt: EBU, Avatros und Joost reagieren

Joost Klein wurde ursprünglich vom niederländischen Fernsehsender Avatros für den ESC vorgeschlagen. Das Medienunternehmen hat gestern auf das Ergebnis des Strafverfahrens reagiert und erneut betont, wie "unnötig und unverhältnismäßig" die Disqualifikation von Joost gewesen sei. Auch Joost selbst hat sich bei Instagram zu Wort gemeldet. Gestern postete der 26-Jährige ein Teenager-Bild von sich und schrieb dazu in der Caption, dass "die letzten Monate schrecklich" waren und er trotz besseren Wissens sehr unsicher gewesen sei. Nun sei er "zurück" und im "Albummodus":

Die EBU, die Europäische Rundfunkunion, war ursprünglich verantwortlich für die Disqualifikation von Joost. Auch sie haben ein Statement zur Einstellung des Strafverfahrens veröffentlicht – und dabei ihre Entscheidung verteidigt. So ginge es bei dem Ausschluss des Rappers nicht darum, ob eine Straftat begangen wurde, sondern um dessen mutmaßlich unangemessenes Verhalten und den Verstoß gegen die Regeln des ESC. Ein Ausschluss sei unabhängig vom Strafverfahren gerechtfertigt, das hätten sie nach einer "internen Untersuchung in strikter Übereinstimmung mit den Regeln des ESC" festgestellt.

Eigentlich hätte Joost Klein seinen Track "Europapa" beim ESC performen sollen. Der Song galt dieses Jahr als Fan-Favorit. Das Video zum Track hat aktuell ganze 47 Millionen Aufrufe:

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