Geheime Tonaufnahme: Bushido äußert sich zur stern-Story

UPDATE vom 04. März 2022: Bushido konnte eine Einstweilige Verfügung gegen den stern erwirken. Das Magazin, darf nicht behaupten, Bushido hätte im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker gelogen. Alles dazu findet ihr hier:

Nachdem der stern eine exklusive Story um eine geheime Tonaufnahme veröffentlichte, welche an der Glaubwürdigkeit von Bushido im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker zweifeln lässt, antwortet der EGJ-Boss jetzt. Dessen Version der Abläufe eines Treffens mit Arafat Abou-Chaker bildet die Grundlage für den aktuellen Prozess vor dem Berliner Landgericht. Der stern labelt die Darstellung von Bushido unter den Eindrücken der wohl bisher unbekannten Audiodatei als "Bluff". Bushido widerspricht dem via Social Media.

Nach stern-Artikel: Bushido teilt Statement

In seiner Insta-Story meldet sich Bushido zu Wort. Der 43-jährige Rapper macht dort deutlich, dass er nicht vorhat, von seiner Version der Geschichte abzuweichen. Er hält demnach weiter daran fest, dass ein mehrstündiges Meeting mit Arafat Abou-Chaker am 18. Januar 2018 alles andere als harmonisch ablief. Die Anklage legt Bushidos ehemaligem Geschäftspartner versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Untreue sowie gefährliche Körperverletzung zur Last.

Laut stern sind dies womöglich nicht haltbare Vorwürfe. Das Material, auf die sich das Nachrichtenmagazin bezieht, sei Bushido indes nicht bekannt und könne daher auch nicht von seiner Seite überprüft werden. Es sei jedoch für Bushido "sehr verwunderlich", dass so eine Audioaufnahme fast 1,5 Jahre nach Prozessbeginn an die Öffentlichkeit kommt.

Bushidos Statement im Wortlaut:

"Ich bleibe bei meiner Schilderung der Ereignisse am 18. Januar 2018. Die angebliche Aufnahme, auf die sich der "stern" bezieht, ist uns nicht bekannt und kann daher auch nicht von uns überprüft werden. Es ist jedoch sehr verwunderlich, dass fast 1½ Jahre nach Prozessbeginn plötzlich eine Aufnahme aufgetaucht sein soll, die die Angeklagten entlasten soll und diese Aufnahme nicht etwa von den Angeklagten in den Prozess eingeführt wurde sondern stattdessen dem "stern" zugespielt wird."

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