Rooz hat vor Gericht gegen Bushido gewonnen. Wir haben mit Rooz, der bei Hiphop.de jahrelang die Show #waslos moderierte, kurz über das Urteil und die Vorgeschichte gesprochen.
Am vergangenen Donnerstag hatte sich Bushido vor Gericht verantworten müssen. Rooz hatte gefordert, dass Bushido ihn nicht mehr aufgrund seiner angeborenen Krankheit beleidigen darf. Es ging dabei um eine Reihe von Disses, in denen Bushido sich unter anderem auf Gene und Genetik bezogen hatte. Das Gericht gab Rooz recht. Verstößt Bushido gegen das Urteil, droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 250.000 €.
Rooz gewinnt Prozess gegen Bushido
Rooz hatte sich bezüglich verschiedener Lines mit einem Eilantrag an das Landgericht in Essen gewandt. Unter anderem ging es um den Track "Blei" aus dem letzten Jahr, den Trailer zu Bushidos DVD "SB2", in dem der Song zu hören war und um die kürzlich erschienene Single "King Sonny Black". Auf Letzterer hatte Bushido Rooz als "Missgeburt" bezeichnet. Dies wurde ihm nun untersagt.
Aufgrund Rooz' angeborener genetischen Stoffwechselkrankheit würde Bushido mit seiner Zeile die Grenzen der Kunstfreiheit sprengen, entschied das Landgericht. Dies sei ein klarer Eingriff in die Menschenwürde, da ähnlich wie im Nationalsozialismus einem Behinderten das menschliche Dasein abgesprochen würde. Der Gerichtssprecher erklärte, dass dem Gericht bewusst sei, dass es sich bei dem Song um Rap handele und dort andere Maßstäbe gelten würden, doch auch die seien hier überschritten worden. So erklärte der Vorsitzende:
"Der Rap ist eine spezielle Kunstform, die von Grenzverletzungen lebt. Die juristische Frage ist: Wie weit darf die Kunst gehen."
Dies gelte grundsätzlich nicht nur für das Wort "Missgeburt" sondern auch für die anderen Beleidigungen gegenüber Rooz. Da es sich hier aber um einen Eilantrag handelte, könne man sich nur auf den neuesten Track beziehen. Die Formalia setzen für einen Eilantrag nämlich voraus, dass die Rechtsmittel innerhalb von zwei Monaten nach der beanstandeten Handlung eingesetzt werden. Bei dem Trailer sowie bei der Single "Blei" sei eine besondere Eilbedürftigkeit nicht mehr gegeben.
Bushido disst für Amazon-Promo, Fler zum Spaß
Nachdem Fler auf musikalischer Ebene bisher einen ziemlich einsamen Kampf gegen Bushido geführt hat, ist diese Zeit nun vorbei. Der EGJ-Boss disst auf seiner Single "Blei" - nicht zuletzt als Promo für Geldgeber Amazon - unverblümt zurück. Fler hat diesen nach der Ankündigung von "Sonny Black II" absehbaren Schritt antizipiert.
Beleidigt Bushido Rooz in Zukunft wieder auf diese Weise, droht ihm eine Geldstrafe von bis zu einer Viertelmillion Euro. Gegen die Lines, die aus formalen Gründen nicht mehr beanstandet werden können, kann Rooz des weiteren strafrechtliche sowie zivilrechtliche Schritte in einem Hauptsacheverfahren einleiten.
Wir haben uns mit Rooz über das Verfahren unterhalten und ihn zunächst gefragt, was seine Beweggründe dafür waren, den juristischen Weg zu wählen. Er erläutert, dass es auch für ihn eine Ausnahmesituation gewesen sei:
"Es geht nicht einfach um die Beleidigung ‘Missgeburt’. Bushido hat seit seiner Trennung von Arafat angefangen, nur noch mich zu beleidigen – nicht mehr seine Kontrahenten. Anfangs habe ich das sportlich gesehen, aber mit der Zeit habe ich gemerkt, dass es nur noch darum geht, auf meine Krankheit zu verweisen. Als er anfing, von Genen und Genfehlern zu rappen, um mich zu diffamieren, war für mich eine Grenze überschritten."
Rooz sagt, rechtliche Schritte hätte er trotzdem nicht bei jedem eingeleitet:
"Normalerweise würde man gerade in der Hiphop-Szene den Rechtsweg vermeiden, weil Battlen und Beleidigen zum Sport unserer Hiphop-Kultur gehört. Aber seit ich in der Szene aktiv bin, bekomme ich mit, dass Bushido gegen andere gerichtlich vorgeht. Er hat zwei Sachen in die Szene gebracht: Rücken und Anzeigen. Deshalb konnte früher niemand gegen ihn gewinnen. Mit Bushido ist das kein Sport, er ist ein Unterdrücker. Ich habe auch keine Möglichkeit gesehen, mich privat mit ihm zu einigen. Ich überlegte also, was ich machen könnte und bin dann zum Anwalt gegangen.”
Bei der Frage, ob er zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens sei, hat Rooz gemischte Gefühle, weil weitere Forderungen mit einem Eilantrag nicht mehr durchgesetzt werden konnten:
"Schwer zu beantworten. Ich bin nicht ganz zufrieden, weil mich sein Nazi-Jargon mit dem Gerede über Gene mehr gestört hat als das Schimpfwort, das ihm jetzt verboten wurde. Aber da bin ich leider an einer Formalie gescheitert.”
"Ich glaube, es war wichtig, ihn auf seinem eigenen Spielfeld zu schlagen. Bushidos Karriere haben zwei Namen stetig begleitet: Arafat und Bezzenberger [die Kanzlei, die Bushido vertritt]. Mit diesen Namen hat er meiner Meinung nach über Jahre hinweg eine Angstsituation erschaffen. Es war mir wichtig, diesen Angst-Mythos zu brechen, um den Leuten zu zeigen, dass er ein ganz normaler Versager ist. Dafür musste ich ihn mit seinen eigenen Waffen schlagen."