Urteil im Prozess gegen Schwesta Ewa gefällt

Im Prozess gegen Schwesta Ewa wurde heute das Urteil gefällt. Die Rapperin werde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Anklage hätte vier Jahre und drei Monate gefordert, die Verteidigung ein Jahr und sechs Monate bis zwei Jahre auf Bewährung. Der Haftbefehl sei jedoch aufgehoben worden und Ewa dürfe vor Haftantritt erstmal nach Hause. Das berichtet die Bild.

Schwesta Ewa war wegen ausbeuterischer Zuhälterei, Körperverletzung und Steuerhinterziehung angeklagt. Dass die Zeuginnen – vier angeblich von Ewa zur Prostitution gedrängte Mädchen – sich letzte Woche positiv über ihr Verhältnis zur Rapperin geäußert haben, könnte das Strafmaß reduziert haben.

Die Bild zitiert Schwesta Ewa wie folgt:

"Ich schäme mich sehr für mein hässliches und aggressives Leben. Es ist ist nicht mit meinem zukünftigem Leben vereinbar. Ich werde mich davon distanzieren und mich komplett auf meine Musik konzentrieren."

Bis zur heutigen Urteilsverkündung war Schwesta Ewa über acht Monate in Untersuchungshaft.

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