"Sonny Black": Bushido scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Bushido & Sonny Black

Bushidos zehntes Solo-Album "Sonny Black" steht seit April 2015 auf dem Index. Der EGJ-Chef sieht sich dadurch allerdings in seiner Kunstfreiheit verletzt und reichte 2020 eine Verfassungsbeschwerde ein. Ohne Erfolg, wie das Bundesverfassungsgericht am Freitag mitgeteilt hat. 

Bushido: Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde ab

Bushidos Verfassungsbeschwerde habe keinerlei Aussicht auf Erfolg und würde daher gar nicht erst zur Entscheidung angenommen werden, so das BVerfG. Denn entgegen seiner Behauptung würde die Kunstfreiheit des Rappers durch die Indizierung nicht verletzt werden.

In seiner Begründung kritisiert Bushido vor allem das Indizierungsverfahren. Das findet der Rapper anscheinend nicht mehr zeitgemäß, da der Jugendschutz in der Musik durch das Internet seiner Meinung nach ohnehin nicht mehr gewährleistet werden kann. Außerdem müsse die Möglichkeit bestehen, die Indizierung auf einzelne Songs zu beschränken. Beide Gründe hielten die Richterinnen und Richter in Karlsruhe jedoch für unzureichend. 

Um die juristische Argumentation hinter der Entscheidung kurz auf den Punkt zu bringen: Der Jugendschutz sei an dieser Stelle wichtiger als die Kunstfreiheit. Von "frauenverachtenden, homophoben und gewaltverherrlichenden Textpassagen" hätte sich Bushido auf dem Album nicht durch Verfremdung oder satirische Überspitzung distanziert. In der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts heißt es:

"Dass es sich bei den Texten um im Genre des „Gangsta-Rap“ typische Wortspielereien handeln soll, die keinen Realitätsbezug aufweisen, ist jedenfalls nicht ohne Weiteres erkennbar."

Jetzt, wo auch das höchste Gremium der Rechtsprechung das Album auf dem Index sieht, muss sich Bushido in Geduld üben. Laut § 18 Abs. 7 JuSchG (Jugendschutzgesetz) verliert eine Indizierung erst nach 25 Jahren automatisch ihre Wirkung. 

Warum "Sonny Black" auf dem Index ist

Schon vor über sieben Jahren hat die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Bushidos Album aus dem Jahre 2014 auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt. Seither ist es verboten, das Album jungen Menschen zugänglich zu machen oder es ihnen zu bewerben.

Der Inhalt von "Sonny Black", so begründete die Prüfstelle es damals, könne Kinder und Jugendliche "sozialethisch desorientieren": Die Texte würden verrohend wirken, einen kriminellen Lebensstil verherrlichen und Frauen sowie Homosexuelle diskriminieren.

Noch bevor Bushido die Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, ging Bushido mit seinem Anliegen bis ans Bundesverwaltungsgericht. 2019 fiel dort bereits das Urteil, dass "Sonny Black" auf dem Index bleiben sollte.

Vor wenigen Wochen war Bushido aus ganz anderen Gründen vor Gericht: Im bereits lang anhaltenden Arafat-Prozess sagte er selbst aus Zeuge aus.

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