Arafat-Prozess: Bushido widerspricht Zeugen

Für einen Prozesstag in Berlin hat Bushido das neue Leben in Dubai unterbrochen. Der EGJ-Chef wurde heute erneut als Zeuge im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder befragt. Konkret ging es um Bushidos Einschätzungen zum berühmt berüchtigten Audiomitschnitt. Die ursprünglich vom stern ins Spiel gebrachte Audiodatei sorgte für erhebliche Zweifel an Bushidos Schilderungen vor Gericht. Doch dieser sprach schon mehrfach von einer Manipulation – so auch heute. Nebenbei beschuldigte er außerdem einen anderen Zeugen der Falschaussage.

Bushido sagt erneut als Zeuge aus

Seit über zwei Jahren versucht das Gericht zu ergründen, ob sich Arafat Abou-Chaker und seine Brüder strafbar gemacht haben. Es geht um schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Beleidigung und Untreue. Bushido tritt im Prozess als Nebenkläger auf und feierte jetzt sein Comeback im Zeugenstand.

Die Verteidigung argumentiert, dass der Gesprächsmitschnitt die bisherige Darstellung von Bushido im Wesentlichen widerlege. Der ersguterjunge-Boss will am 18. Januar 2018 eingesperrt und mit diversen Dingen beworfen worden sein. Unter anderem mit einer halbvollen Wasserflasche. So einen Tathergang gibt die vorliegende Tondatei nicht her.

Kann sie aus Bushidos Sicht auch gar nicht. In Bezug auf den Audiomitschnitt ließ er wissen, dass "dies nicht der 18. Januar 2018 war." Nichts wirklich Neues: Bereits im August bemängelte Bushido unter anderem die Ungereimtheiten auf technischer und inhaltlicher Ebene. Auch sein Anwalt schlug schon in die gleiche Kerbe und sprach früh von einer "Fälschung".

Die Echtheit der Aufnahmen wird weiterhin überprüft. Ein entsprechendes Gutachten lässt auf sich warten. Laut F.A.Z. sagte der vorsitzende Richter: "Wir wissen immer noch nicht, ob die Datei echt ist oder nicht."

Bushido bezichtigt ehemaligen "besten Freund" der Falschaussage

An vorangegangenen Prozesstagen waren auch frühere Mitarbeiter von Bushidos Aquaristik-Shop Into The Blue zu Wort gekommen. Stephan B. gab beispielsweise an, vom Rapper bedroht worden zu sein. Steven K. - der sich rückblickend als Bushidos "bester Freund" bezeichnete - schilderte, wie er Bushido beim Zählen von Schwarzgeld unterstützte. Bushido wollte von alledem wissen. Watson zitiert ihn zunächst mit den Worten:

"Völlig absurd. In privaten Situationen habe ich nie mit Arafat gedroht."

Auch größere Mengen Schwarzgeld und Steven K. konnte Bushido nicht in Verbindung bringen: "Nein, zu keinem Zeitpunkt." Dem Zeugen warf Bushido vielmehr vor, sich nicht an die Wahrheit gehalten zu haben: "Ich nehme an, dass er bewusst falsch aussagt."

In einer Woche soll der Prozess fortgesetzt werden. Es wäre dann der 85. Prozesstag.

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