Die juristische Auseinandersetzung zwischen Moses Pelham und Kraftwerk um die Verwendung eines zweisekündigen Stücks Musik ist um ein Kapitel reicher. Der Bundesgerichtshof entschied nun zu Gunsten von Moses Pelham. Das heißt: Es war rechtens, als er 1997 ungefragt ein Fragment des Kraftwerk Songs "Metall auf Metall" für den Sabrina Setlur-Track "Nur mir" verwendete. Das Sampling sei von der Kunstfreiheit gedeckt gewesen. Dennoch wird das Urteil auch als Teilerfolg für Kraftwerk gedeutet.
Moses Pelham bekommt recht, aber ...
Moses Pelham hat nur für einen Zeitabschnitt recht bekommen. Seit 2002 gelte eine neue EU-Richtlinie, die das vorher als rechtmäßig eingestufte Sampling wieder ausschließt. Samplen ohne eingeholte Zustimmung soll demnach nur erlaubt sein, wenn der ursprüngliche Musikausschnitt für den durschnittlichen Hörer oder die durchschnittliche Hörerin nicht wiedererkennbar ist. Dies sei bei dem Track von Sabrina Setlur nach Ansicht der Karlsruher Richter jedoch nicht so. Hier könne man weiterhin Kraftwerks "Metall auf Metall" ausmachen. Der Anwalt von Kraftwerk sieht laut General Anzeiger die Rechtssprechung auf seiner Seite:
"Insoweit liegt ein klarer Sieg für alle kreativen und rechtschaffenen Urheber vor."
Das Urteil ist offenbar nur ein weiteres in diesem über 20 Jahre andauernden Konflikt. Es müsse nun geprüft werden, ob nach 2002 noch Tonträger mit dem Sabrina Setlur-Song produziert wurden. Das Oberlandesgericht in Hamburg ist die nachfolgende Rechtsinstanz, die sich mit dem Fall befassen wird. Damit geht der Rechtsstreit wieder dorthin, wo er einst begonnen hat. In Hamburg reichten Kraftwerk nämlich 1999 eine Klage auf Schadensersatz und Unterlassung ein.
Im Juli 2019 trafen Kraftwerk und Moses Pelham vor dem Europäischen Gerichtshof aufeinander. Das Urteil besagte, das Sampling ohne Lizenz nur unter bestimmten Rahmenbedingungen legal sei. Auch dort wurde es als maßgeblich eingestuft, inwieweit eine gesampelte Tonsequenz letztendlich mit dem Original zu tun hat.
Moses Pelham vs. Kraftwerk: Europäischer Gerichtshof fällt Grundsatzurteil für Hiphop
Der Rechtsstreit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk über die Verwendung eines zweisekündigen Stücks Musik tobt seit circa 20 Jahren. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Grundsatzurteil gesprochen und Sampling ohne Lizenz unter gewissen Bedingungen für legal erklärt. Ist es zulässig Musik zu kopieren, um etwas Neues daraus zu erschaffen?
Ein möglicher Urteilsspruch zu Ungunsten des Samplings, könnte "die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen", sagte der ehemalige Vize-Präsident des Bundesverfassungs-Gerichts einst im Zuge des Verfahrens 2016. Ob es soweit kommt, muss nun mindestens ein weiterer Prozess klären. Die Tagesschau mutmaßt bereits, dass sich am "wesentlichen Ergebnis" nichts ändern werde.