Tierrechtsorganisation PETA zeigt Sido, Knossi & Co. an

Das Angelcamp mit Sido, Twitch-Streamer Knossi und vielen weiteren prominenten Teilnehmern hat ein Nachspiel. Die Tierrechtsorganisation PETA hat Strafanzeige wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gestellt.

PETA vs. Sido, Knossi & Co.: Vorwurf der Fischquälerei

Auf Twitch hat das Angelcamp alle Rekordmarken pulverisiert. Bis zu 300.000 Zuschauer*innen sahen gleichzeitig zu, wie sich die prominenten Herren bei einem Angelwochenende vergnügen. Wie die Tierrechtsorganisation PETA in einer Pressemitteilung erklärt, war das nur für die menschlichen Teilnehmer ein großer Spaß. Wer "zur Selbstvermarktung Tiere quält", habe mit einer Strafanzeige zu rechnen.

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Im Speziellen prangert PETA die sogenannte "Catch & Release"-Praxis an, die vor und während des Angelcamps angewandt worden sein soll. Dabei werden geangelte Fische nach kurzer Begutachtung wieder ins Wasser geworfen. Die prominenten Angler hätten so "deutlich erkennbare Leiden der Fische" bewusst in Kauf genommen. Außerdem seien auf den Videos des Angelausflugs die "heftigen Atmungen" der Tiere zu erkennen gewesen. Die Tierschützer*innen führen zudem an, dass die Fische "massiven Stress" erlebt hätten. Eine Vertreterin von PETA erklärt:

"Heute wissen wir, dass ein Fisch ein Jemand ist, kein Etwas – es ist inakzeptabel, wenn Fische als Spielzeug benutzt werden und für die Selbstdarstellung oder für Produktwerbung wiederholt und massiv leiden müssen"

PETA zieht zur Verdeutlichung das geltende Tierschutzgesetz heran. Dieses besagt, dass niemand "einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen" darf. Außerdem verweist die Organisation auf das Verbot, "einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen."

Strafanzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft Potsdam erstattet – und zwar gegen alle "am Angeln beteiligten Teilnehmer". Ziel von PETA sei es, eine Fortsetzung des Angelcamps zu verhindern.

Eine Anzeige von PETA gegen Gzuz vor knapp zwei Jahren hatte letztendlich keine juristischen Konsequenzen. Der Hamburger Rapper soll damals einen Schwan geohrfeigt haben. Das Verfahren wurde eingestellt.

Nach Anzeige von PETA: Entscheidung im Verfahren gegen Gzuz gefallen

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