Illegale Werbung: Krebsforscher rufen zu strengeren Kontrollen gegen Deutschrapper auf

Deutschrapper mit ihren eigenen E-Zigaretten? Aktuell keine Seltenheit. Immerhin nutzten schon zahlreiche Stars aus der Szene zum Shisha-Hype die Gunst der Stunde und brachten ihre eigenen Tabaksorten heraus. Jetzt, wo Teenager und junge Erwachsene vermehrt auf E-Zigaretten umgestiegen sind, ist natürlich die Vape dran. Aber die damit verbundenen Praktiken sind gar nicht mal so unproblematisch, wie das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg kürzlich festgestellt hat.

Deutsches Krebsforschungszentrum warnt vor illegaler Rapper-Werbung

Die Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums, kurz DKFZ, hat sich dabei nicht etwa mit dem allgemeinen Krebsrisiko von E-Zigaretten beschäftigt. Vielmehr ging es um die Werbung, mit der die Produkte an den Mann gebracht werden. Besonders Rapper würden auf Social Media vermehrt für ihre Vapes werben  und damit gegen die Werbebeschränkungen für Tabak und E-Zigaretten verstoßen, so das DKFZ.

Dafür hat das Forschungsinstitut laut eigenen Angaben im Zeitraum Januar 2024 die Beiträge der 60 bekanntesten deutschen Rapper, 50 Männer und 10 Frauen, auf Instagram, Facebook, TikTok, Youtube und X untersucht. Die besagten Artists haben "Millionen von Followern", so das DKFZ. Das Ergebnis: 26 der 60 der Rapper vermarkten Shisha-Tabak oder E-Zigaretten. Ganze 40 Prozent also.

Dabei würden die Musiker häufig Tabak-Produkte bewerben, die ihren eigenen  Namen tragen. Meistens sei dabei nicht klar gekennzeichnet, ob es sich hier um Eigenmarken handelt oder die Rapper an Firmen beteiligt sind. Oft würden dafür Links zu Online-Shops gepostet werden. Neben der Werbung, sei auch die Aufmachung des Ganzen problematisch: Die Nutzung von Obst und anderen gesunden Dingen, die die Geschmackssorten kennzeichnen sollen, würde Harmlosigkeit suggerieren.

Werbung für E-Zigaretten und andere Tabak-Produkte

Werbung für Tabak-Produkte ist laut EU-Richtlinie und Tabakerzeugnisgesetz verboten. Das Werbeverbot für Zigaretten wurde 2023 auch auf Tabakerhitzer ausgeweitet; seit dem 1. Januar 2024 ist auch das Werben für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter untersagt.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum kritisiert in ihrem Bericht zur Studie, dass "die bestehenden Werbebeschränkungen für Tabak und E-Zigaretten von den Behörden in Deutschland nicht konsequent kontrolliert und umgesetzt werden". Auch die Social-Media-Plattformen würden ihre eigenen Regeln, nach denen Tabak nicht beworben werden darf, nicht ausreichend umsetzen. Das Forschungszentrum fordert daher die zuständigen Landesbehörden dazu auf, auch im Bereich der sozialen Medien aktiv zu werden.

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