Grußkartenfirma könnte Banksy zwingen, seine Anonymität aufzugeben

Seine Werke kennt jeder – keiner aber weiß, wer dahintersteckt. Street Art-Star Banksy hat während seiner Karriere bewusst mit seiner Identität kokettiert und so Erfolge feiern können wie kaum ein anderer. Bisher hat seine Strategie gut für ihn funktioniert, ihn sogar zum Multi-Millionär gemacht. Dass jetzt aber ausgerechnet eine britische Grußkartenfirma der Anonymität ein Ende setzen könnte, ist kaum zu glauben.

Banksy und Grußkartenhersteller im Markenrechtsstreit

Die vom britischen Grußkartenhersteller Full Colour Black eingereichte Beschwerde hat bereits dazu geführt, dass Banksy die Rechte für sein Motive "Flower Thrower" und" Laugh Now", auf dem ein Affe ein Schild mit der Aufschrift "Laugh now, but one day we’ll be in charge" trägt, aberkannt wurden. Jetzt droht ihm der Verlust der vier weiteren Werke "Radar Rat", "Girl with an Umbrella", "Bomb Hugger" und "Painting Rat". Vor allem "Girl with an Umbrella", das 2004 in London entstand, werden viele direkt vor ihrem geistigen Auge sehen – handelt es sich dabei doch um eine seine einflussreichsten Schöpfungen. 

Anonymität bei EU-Behörden nicht gerne gesehen

Was das Ganze mit Banksys ungeklärter Identität zu tun hat? Ganz einfach: Die Behörde für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO), die mit dem Fall betraut ist, wirft Banksy vor, er habe "das Gesetz umgehen" wollen, da er keine Anstrengungen mache, sein Markenrecht zu nutzen. Schuld hieran sei tatsächlich der Versuch der Wahrung seiner Identität. Dieser hindere ihn nämlich daran, "seine Kunst unter Urheberrechtsgesetzen zu schützen", so die EUIPO weiter, "ohne sich zu erkennen zu geben" sei dies nämlich nicht möglich.

Banksy macht sich bereits 2006 über Urheberrecht lustig

In seinem 2006 veröffentlichten Buch "Wall of Paint" hatte Banksy bereits klargemacht, was er von Urheberrecht hält. Dieses sei "etwas für Loser", schrieb er darin. Außerdem hatte er in dem Buch Menschen dazu ermutigt, seine Kunst zu "kopieren, borgen, stehlen und abzuändern". Im Widerspruch dazu versuchte der Künstler später allerdings wiederholt, das Urheberrecht seiner Werke zu schützen. All das scheint ihm aufgrund seiner Anonymität jedoch nicht zu gelingen. Zudem sieht das EU-Markenrecht vor, dass es einen Ladenshop oder ähnliches geben muss, in dem markenrechtlich geschützte Produkte verkauft werden, um das Urheberrecht zu legitimieren. Der Pop-up-Store, den Banksy 2019 in London eröffnete, scheint der Behörde dabei nicht gereicht zu haben: Sie bezeichnete diesen als reine "Inszenierung".

Will Banksy seine Werke also tatsächlich urheberrechtlich schützen lassen, so wird er dazu gezwungen sein, seine Identität endlich offenzulegen. Und all das, weil eine britische Firma Grußkarten mit seinen Motiven verkaufen möchte. Ob er dafür bereit ist, den Zauber seiner Anonymität abzulegen, bleibt abzuwarten. 

Keine gute Zeit für Banksy-Werke: Erst letztens hatten NFT-Fans eines davon vor laufender Kamera verbrannt:

NFT-Hype: Echter Banksy von Krypto-Fans verbrannt

Ein Werk von Banksy gibt es fortan nur noch in digitaler Form. Einen Original-Druck des auf 500 Stück limitieren "Morons" (2006) hat eine Gruppe von "Kunst und NFT-Enthusiasten" vor laufender Kamera abgefackelt. NFT steht für Non-fungible Token - mehr dazu später.

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