"CCN": Bushido & Fler streiten vor Gericht

Bushido und Fler hätten sich wohl zu Aggro Berlin-Zeiten nicht träumen lassen, dass sie einmal wegen "Carlo Cokxxx N*tten" vor Gericht ziehen. Doch vor dem Berliner Landgericht ist gestern der Prozess um die Namens- und Logorechte angelaufen. Bushido erschien dabei persönlich – inklusive Personenschutz. Fler ist der Verhandlung ferngeblieben und hat sich durch seinen Anwalt vertreten lassen.

Bushido lehnt gemeinsame Nutzung von "CCN" ab

Bushido möchte verhindern, dass Fler einen weiteren Teil der "CCN"-Reihe zusammen mit Maskulin-Signing Bass Sultan Hengzt herausbringt. Das Kollaboalbum "CCN 3" ist seit einigen Wochen vorstellbar. Auch soll eine Lederjacke mit dem bekannten "CCN"-Logo (aufgeklapptes Butterflymesser in einem Kreis samt "CCN"-Schriftzug) auf den Markt kommen. Der EGJ-Boss ist damit nicht einverstanden.

Rooz war bei der Verhandlung vor Ort und erzählt in einem Video von dem Prozesstag. So soll der vorsitzende Richter vorgeschlagen haben, dass beide Rapper den Namen für sich nutzen können – oder darauf verzichten. Die Marke "CCN" sei gemeinsam geschaffen worden. Bushido habe keine älteren Rechte als Fler. Offenbar halten also sowohl Bushido als auch Fler Rechte an dem Titel "CCN". Laut Bild.de habe der EGJ-Chef das Angebot das Richters mit den Worten abgelehnt:

"Das fände ich zu einseitig zu meinen Lasten [...]. Wenn wir zumindest ein neutrales Verhältnis hätten, aber so ist es nicht."

Zum Logo: Laut Rooz habe Bushidos Seite erklärt, dass das "CCN"-Logo Bushido gehören würde. Die Rechte seien seinem früheren Label Aggro Berlin abgekauft worden. Der Richter habe darauf entgegnet, dass dies nicht möglich sei, da Aggro-Mitbegründer Specter als Urheber die Rechte daran halte. Auch im Angesicht einer Anzeige der Aggro Berlin-Gründer gegen Bushido scheint hier das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Fler meldete sich nach dem Verhandlungstag in seiner Telegram-Gruppe bei seinen Fans. Er erklärt dort, dass er Bushido nach seinem Kenntnisstand nun rückwirkend die Verwendung von "CCN" untersagen könne.

"Jetzt hat er endlich mal verstanden, dass die letzten vier "Carlo Cokxxx N*tten"-Alben, wo er den Namen benutzt hat, zum Teil einfach mir gehören [...] und ich eigentlich 'ne Menge Geld einfordern könnte. Im Nachhinein sogar. Das heißt: Er sollte sich gut überlegen, was er in Zukunft macht. Wem er was untersagt."

Ein Urteil wird frühestens am Donnerstag erwartet. Auf Instagram erklärte Fler zu seinem Fernbleiben vor Gericht: "Schwänzen ist besser als Polizeischutz".

Mit "CCN" haben Fler und Bushido 2002 deutschen Gangstarap maßgeblich geprägt. Fler tritt unter dem Künstlernamen Frank White auf. An seiner Seite: Sonny Black aka Bushido. Dieser hat "CCN" in den vergangenen Jahren mehrfach in unterschiedlichen Konstellationen fortgeführt. Zuletzt erschien "CCN 4" gemeinsam mit EGJ-Artist Animus (2019).

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