Bushido-Prozess: Arafat Abou-Chakers Anwalt fordert Freispruch

Der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder, in dem Bushido als Nebenkläger und Zeuge auftritt, neigt sich dem Ende entgegen. Nach mehr als 100 Prozesstagen mag man es kaum glauben, doch für den 05. Februar wird ein Urteil erwartet. Heute war die Verteidigung von Arafat an der Reihe, ihr Plädoyer zu halten. Plädiert wird - wie zu erwarten - auf Freispruch.

Bushido-Prozess: Arafats Anwalt fordert Freispruch

Hansgeorg Birkhoff, Arafats Anwalt, fordert in seinem Plädoyer, dass sein Mandant von fast allen Vorwürfen freigesprochen wird. Das berichtet unter anderem ntv. Im Kern prangert er an, dass sich vonseiten der Staatsanwaltschaft zu sehr auf die Behauptungen des Ehepaars Ferchichi verlassen werden würde. So könne man zwar für eine "fesselnde Erzählung" sorgen, für eine Verurteilung würden die Beweise in seinen Augen jedoch bei Weitem nicht ausreichen. Arafat und seinen Geschwistern wird unter anderem versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung sowie schwere Untreue vorgeworfen.

Lediglich den Vorwurf, er habe Gespräche heimlich (und dementsprechend unrechtmäßig) aufgezeichnet, hatte Arafat im Zuge des Prozesses eingeräumt. Dahingehend fordert seine Verteidigung eine "sach- und anlassgerechte Strafe". Im Laufe des Verfahrens war eine Audiodatei aufgetaucht, bei der es sich angeblich um eine Aufzeichnung des Gesprächs zwischen Arafat und Bushido vom 18. Januar 2018 handeln soll. Bushido wirft Arafat unter anderem vor, ihn während dieses Treffens mit einer Wasserflasche attackiert zu haben. Auf besagter Aufnahme ist davon nichts zu hören. Ein Gutachter konnte im letzten Jahr keine eindeutige Antwort auf die Frage nach der Echtheit der Aufzeichnung liefern.

Die Staatsanwaltschaft hatte vergangene Woche ihr Plädoyer gehalten und eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten für Arafat gefordert. Diese Forderung wurde mittlerweile um rund drei Wochen nach unten korrigiert, da Arafat zuletzt eine Reststrafe aus einem anderen Verfahren bezahlt hatte. So schildert es Reporter Thomas Heise:

Im Falle eines Freispruchs fordert Arafats Anwalt zudem, dass sein Mandant lediglich zehn Prozent der Prozesskosten tragen solle.

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