Auf Gzuz könnte im Berufungsprozess härtere Strafe zukommen
Foto von Gzuz

Seit dem 17. Januar steht Gzuz erneut vor Gericht. Der Hamburger Rapper hatte Berufung gegen ein im September 2020 gefälltes Urteil eingelegt, das ihm 1,5 Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 510.000 Euro bescheren würde. Wie nun bekannt wurde, könnte auf Gzuz im Zuge des neuen Verfahrens jedoch eine noch härtere Strafe warten. Dies ist unter normalen Umständen verboten – doch eine unbezahlte Rechnung hebelt offenbar das sogenannte Verschlechterungsverbot aus.

Gzuz: Nicht gezahlte Geldstrafe könnte Konsequenzen haben

Drei Verhandlungstage dauert der Berufungsprozess von Gzuz inzwischen. Am zurückliegenden Donnerstag wurden unter anderem zwei Rettungssanitäter in den Zeugenstand gerufen. Gzuz soll schließlich der Anklage folgend versucht haben, eine Sauerstoffflasche aus einem Rettungswagen zu stehlen.

Einer der Zeugen sei sich laut Tag24 ziemlich sicher gewesen, dass der Deutschrapstar dies nicht vorgehabt habe. Vielmehr habe Gzuz gar nicht erkennen können, an was er da im Innenraum des Krankenwagens herumhantierte. Auch Gzuz selbst beteuerte offenbar, dass er nichts entwenden wollte. Ebenso soll er entschuldigend eingeräumt haben, dass seine Aktion "dumm" sowie "unnötig" gewesen sei.

Trotz dieser Entwicklungen braut sich über Gzuz ein Drohszenario zusammen. Nur er hatte Berufung gegen das in erster Instanz ausgesprochene Urteil eingelegt. In diesem Fall darf nun eigentlich keine härtere Strafe erfolgen. So eine Verschlechterung - Jurafachleute sprechen von Reformatio in Peius - wäre gesetzlich untersagt.

Allerdings hat Gzuz offenbar eine vormals verhängte Geldstrafe bisher nicht gezahlt. Durch dieses Versäumnis würde das Verschlechterungsverbot nicht greifen. Laut Tag24 habe die vorsitzende Richterin am Donnerstag verkündet, dass 16.000 Euro ausstehen. Diese Summe muss Gzuz wohl noch wegen einer Beleidigung begleichen. Die Bild wird da etwas konkreter und will wissen, dass Gzuz eine Polizistin einst als "F****" bezeichnet habe. Der NDR spricht diplomatischer von einer "sexuell herabwürdigenden Beleidigung".

Am 3. Februar soll die Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht fortgesetzt werden.

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