Warum werden kaum noch Deutschrap-Alben indiziert? Ein Interview mit der BzKJ
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Früher war jedes ansatzweise harte Straßenrap-Album von einer Indizierung bedroht – zumindest hat es sich für einen jugendlichen Rap-Fan so angefühlt. Das erklärte Feindbild im Hiphop: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, kurz BPjM. Das sind die Hiphop-Hasser, die alle harten Alben direkt auf den Index verbannen, oder?

Die BPjM heißt mittlerweile Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, oder eben BzKJ. Abseits des Kürzels hat sich vor allem auch die Anzahl der indizierten Alben verändert – auch hier wieder, zumindest gefühlt. Dass ein Album plötzlich aus dem Regal verschwindet, wirkt im Jahr 2023 wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Wer im Streaming-Zeitalter aufgewachsen ist, weiß womöglich gar nicht mehr so recht, was der Index überhaupt ist, so selten ist das Ganze nur noch Thema. Und doch: Ab und an bekommt man noch mit, dass wieder ein Album "verboten" wird. Zuletzt hatten sich die 102 Boyz öffentlich zu der Indizierung eines ihrer Alben geäußert.

Grund genug, einfach mal nachzufragen. Wir haben uns mit Thomas Salzmann zusammengesetzt, dem stellvertretenden Direktor der Bundeszentrale, und über die Arbeit der BzKJ und die Indizierung von Deutschrap-Alben gesprochen.

Interview mit Thomas Salzmann von der BzKJ

Till: Eine der wohl weitverbreitetsten Fehlannahmen ist, dass eine Indizierung mit einem Verbot gleichgesetzt ist. Worin unterscheiden sich eine Indizierung und ein Verbot?

Herr Salzmann: Eine Indizierung bedeutet, dass die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien ein Medium auf die Liste der jugendgefährdenden Medien setzt – das ist der sogenannte Index. Und die Folge davon ist, dass das Medium Kindern und Jugendlichen nicht mehr zugänglich gemacht werden darf und es auch nicht mehr für Kinder und Jugendliche wahrnehmbar beworben werden darf. Ein umfängliches Verbot von Medien spricht die Prüfstelle nie aus. Hat sie auch nie. Man muss wissen, dass die Verbreitung von manchen Medien ein Straftatbestand darstellen kann, wie beispielsweise Volksverhetzung. Diese prüft die Prüfstelle zwar auch, darüber kann sie aber nicht einem Gericht vergleichbar Recht sprechen.

Als Beispiel: Der geneigte Hiphop-Hörer darf als Erwachsener durchaus seinen Musikhändler fragen, ob er ein indiziertes Album in Verkauf hat und der Plattenhändler darf das an den nachweislich erwachsenen Käufer unter dem Ladentisch verkaufen, solange nicht über die Jugendgefährdung hinaus Straftatbestände vorliegen. Was er nicht darf: er darf die Platte nicht offen in den Laden stellen und bewerben, dass er sie hat.

T: Die meisten Hörer*innen gehen nun nicht mehr in Plattenläden und kaufen sich CDs, sondern streamen die Musik online. Bei Spotify kann ich indizierte Musik allerdings nicht hören, selbst wenn ich schon 18 Jahre alt bin. Könnten Spotify und Co. theoretisch also meinen Ausweis prüfen und mir die Songs dann zugänglich machen, oder ist das generell nicht möglich?

S: Wenn die Prüfstelle lediglich eine einfache Jugendgefährdung festgestellt hat und indiziert hat, und keine weiteren Unzulässigkeitsgründe - insbesondere Straftatbestände - vorliegen, dann dürfen Telemedien auch weiter verbreitet werden, gegenüber Erwachsenen. Aber nur im Rahmen einer sogenannten geschlossenen Benutzergruppe. Spotify müsste also einen Raum einrichten, in dem nachweislich und technisch abgesichert nur Erwachsene Zugang hätten. Insofern ist es immer eine unternehmerische Entscheidung, ob ein Streamingdienst so ein Angebot bereitstellt oder nicht.

T: Die wahrscheinlich häufigst aufkommende Frage bei Thema Indizierung ist die nach der Notwendigkeit. Wir haben ja bereits Jugendschutz-Einrichtungen wie die FSK und die USK, warum braucht es da eine Indizierung? Reicht es nicht, etwas "ab 18" freizugeben?

S: Im Bereich der Musik haben wir so eine Selbstkontrolle nicht. Was Künstler*innen uns gegenüber immer wieder anmerken, dass sie das gerne hätten. Aber das ist nicht in unserem Zuständigkeitsbereich, so etwas einzurichten. Und wo Sie FSK und USK ansprechen: Es ist tatsächlich so, dass wenn im Film- oder Computerspiele-Bereich ein Medium gekennzeichnet ist von FSK und USK, sind wir nicht zuständig. Dann kann eine Indizierung nicht mehr erfolgen.

Die Indizierung geht im Vergleich zur Alterskennzeichnung von der Rechtsfolge noch einen Schritt weiter, nämlich gerät das Medium insgesamt aus dem Sichtfeld von Kindern und Jugendlichen. 18er-Filme können ja durchaus im Handel angeboten werden.

T: Zuletzt war das 102 Boyz' Album "Asozial Allstars 2" indiziert worden. Gefühlt kommen Indizierungen von Rap-Alben nur noch super selten vor. Täuscht dieses Gefühl und man bekommt es einfach nicht mehr so häufig mit, oder werden tatsächlich kaum noch Deutschrap-Alben indiziert?

S: Ganz wichtig für das Verständnis, ist, dass die Prüfstelle nur ein Indizierungsverfahren auf Antrag einer anderen Behörde oder eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe einleiten darf. Das heißt, wir haben gar keinen Einfluss darauf, welche Medien zu uns kommen. Die meisten Hiphop-Indizierungen sind tatsächlich in den 00er- und 10er-Jahren erfolgt. Hiphop kommt in der Indizierungspraxis aber durchaus weiterhin vor. Als CD, aber oftmals auch als YouTube-Clips. Diese werden in der Regel in die sogenannte Nicht öffentliche Liste eingetragen. Das hat den Hintergrund, dass die meisten Telemedien nur als URL darstellbar sind und da sagt der Gesetzgeber: "Ihr veröffentlicht bitte keine URL-Liste mit jugendgefährdenden Inhalten. Das ist dann ja wie eine Klick-Liste für die, die es interessiert." Solange der Verbreitungsweg hauptsächlich als Telemedien erfolgt, kriegt die Öffentlichkeit nicht so viel davon mit. Es sei denn, die Künstler*innen machen das selber zum Thema. Wir haben den Moment nicht mehr - oder seltener - in dem eine CD aus dem Regal verschwindet.

T: Deutschrap ist gerade in der jüngeren Vergangenheit extrem gewachsen und hat sich gewandelt. Haben sich die Bewertungskriterien seit Anfang der 2000er-Jahre verändert?

S: Im Grunde nicht. Die Indizierung geschieht auf derselben gesetzlichen Grundlage, das ist das Jugendschutzgesetz. Das Schutzziel ist die Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Diese beiden unbestimmten Rechtsbegriffe brauchen Interpretation und die bezieht sich auf unseren normativen Wertekonsens in der Gesellschaft. Und der findet sich ganz im Wesentlichen im Grundgesetz. Es geht unter anderem um so wesentliche Verfassungsgüter wie Menschenwürde, Toleranz und den Gleichheitsgrundsatz.

Aus diesem Wertekonsens wurden im Jugendschutzgesetz und der Spruchpraxis mehrere Fallgruppen entwickelt, die dazu führen können, dass Medien als jugendgefährdend betrachtet werden. Wenn sie zum Beispiel verrohend wirken, also die Fähigkeit, Mitgefühl zu empfinden, negativ beeinträchtigen können. Oder wenn Menschen diskriminiert werden, aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder ihrer sexuellen Neigung.

Diese Wertmaßstäbe, anhand denen man bewertet, haben sich in der Zeit nicht massiv verändert. Was sich vielleicht verändert hat, ist das Verständnis von Battlerap und der Kunst dahinter, sodass sich die Spruchpraxis heutzutage vielleicht etwas weniger streng anfühlt. Auf der anderen Seite gibt es aber auch nach wie vor Indizierungen im Battlerap, wenn der Battlecharakter nicht mehr wahrnehmbar im Vordergrund steht und die angedrohte Gewalt einen ganz hohen Realitätsbezug bekommt.

T: Das ist interessant, dass Sie sagen, in der Interpretation der Medien hat sich grundsätzlich nicht viel geändert. Wenn man auf indizierte Videospiele zurückblickt, ist das erste jemals indizierte Spiel River Raid. Ein 1982 veröffentlichtes Game in Pixelgrafik, bei dem man ein Flugzeug steuert. Damals wurde die Indizierung damit begründet, dass River Raid angeblich "kriegsverherrlichend und -verharmlosend" sei, "da sich der Spieler in die Rolle eines kompromisslosen Kämpfers und Vernichters hineindenken soll". Heutzutage ist es "Ohne Altersbeschränkung" freigegeben. Wie kommt es, dass da offensichtlich eine Evaluierung der Interpretation stattgefunden hat und jetzt in Bezug auf Musik und Hiphop sagen Sie, ist das nicht unbedingt der Fall?

S: Weil sich die Medien des Genres - wenn man das so sagen kann - verändert haben. Wenn Sie "River Raid" mit den heutigen Spielen vergleichen, dann wird auf den ersten Blick offensichtlich: Sie erkennen da gar nichts. Ein Jugendlicher, der dieses Spiel heute sehen würde, würde sich kaputt lachen. Das ist technisch so weit weg vom Status Quo des medialen Erlebens, dass man sagen kann, da ist keine Wirkungsannahme begründbar.

Das ist im Hiphop ja anders. Ein Hiphop-Track von heute unterscheidet sich von einem Hiphop-Track von vor 20 Jahren vielleicht maßgeblich durch Autotune. Aber das hat ja mit der grundsätzlichen Wirkung von Musik nichts zu tun. Ein vor 20 Jahren indiziertes Album ist ja heute nicht weniger attraktiv. Wir haben an der Stelle keine Weiterentwicklung der Art des Mediums, die dazu führt, dass man sagen kann, dass diese Wirkrelevanz wegfällt.

T: Das Medium ist ja aber auch der Künstler oder die Künstlerin. Und einige Künstler*innen habe sich ja in der Vergangenheit deutlich von ihren Kunstfiguren distanziert. Verändert das nichts?

S: Wenn das Gremium erkennt, hier geht es definitiv um eine Kunstfigur, die nicht ernstzunehmen ist - und das wird dem sogenannten gefährdungsgeneigten Jugendlichen auch wirklich klar - dann ist das ein künstlerisches Element, das in der Prüfung zu berücksichtigen ist.

T: Jetzt ist ja beispielsweise das "Planktonweed Tape" von SpongeBozz indiziert. Das ist ein Rapper, der mit einem Schwamm-Kostüm bekleidet darüber rappt, was er in der Welt von Spongebob Schwammkopf für kriminelle Taten begeht. Das wirkt auf mich erst einmal wie ein relativ offensichtlicher künstlerischer Bruch.

S: Das ist ein Faktor. Ich kenne in diesem Fall die Entscheidung jetzt nicht, deswegen kann ich die schwer erklären. Aber das, was ich gerade gesagt habe, ist ein Faktor, der in die Gesamtbewertung mit einfließt.

T: Wie kann ich mir so ein Indizierungsverfahren eigentlich vorstellen? Online kann man ja sehr transparent nachverfolgen, wer Teil der entscheidenden Gremien ist, aber wie genau die Entscheidungsfindung abläuft, interessiert mich. Sitzen Sie dann alle zusammen in einem Raum und hören sich das Album an oder hören Sie das alleine zu Hause und machen sich Notizen?

S: Im Regelverfahren im Zwölfer-Gremium kriegen die Verfahrensbeteiligten den Termin mitgeteilt und kriegen auch den Indizierungsantrag. Sie haben dann Fristen, innerhalb derer sie sich schonmal schriftlich äußern können. All diese Materialien, wie deren Stellungnahmen und deren Texte gehen auch vorab den Prüfer*innen zu. Das heißt, wenn sie zur Sitzung kommen, kennen die das alles und hatten die Möglichkeit, sich damit vertraut zu machen. Dann wird die Sitzung eröffnet. Wenn die Künstler*innen oder ihre Anwält*innen anwesend sind, können die noch einmal eine Stellungnahme abgeben. Dann hören wir in die Alben rein, um auch ein Gefühl für die Musik und nicht nur den Text zu bekommen. Je nachdem wie das gerappt und produziert ist, kann es ja sein, dass das zum Beispiel einen lustigen Unterton hat und dann bekommt ein sehr ernst klingender Text einen ganz anderen Ton – im wahrsten Sinne des Wortes. Dann gibt es eine Diskussion mit den Künstler*innen und gegebenenfalls ihren Anwält*innen, in der sie ihren Standpunkt darlegen können. Das alles kann durchaus ein paar Stunden dauern. Dann zieht sich das Gremium zurück und bespricht die Eindrücke und nimmt die Bewertung vor. Einerseits hinsichtlich der Gefährdungsprognose und andererseits aber auch hinsichtlich des Kunstgehaltes.

Weil wir am Ende immer die zwei Waagschalen abwägen müssen. Die eine ist gefüllt mit dem Verfassungsgut Jugendschutz und die andere ist gefüllt mit dem Verfassungsgut Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit. Dann muss am Ende abgewogen werden, welches dieser Güter setzt sich durch. Und daraus kommt am Ende die Indizierungsentscheidung zustande.

Es werden dann auch die einzelnen Titel besprochen und in den Gesamtzusammenhang gebracht, weil wenn man eine CD vorliegen hat, dann zielt die Indizierungsentscheidung ja immer auf die ganze CD. Es kann also passieren, dass man ein Lied separat für jugendgefährdend hält, der Gesamtkontext aber in eine andere Richtung geht. sodass eine Indizierung des gesamten Albums unverhältnismäßig wäre.

Wie wirksam ist eine Indizierung?

T: Das Album der 102 Boyz "Asozial Allstars 2" ist 2019 erschienen, also vor gut vier Jahren. Von der Annahme ausgehend, dass die meisten ein Album bei der Erscheinung hören und nicht vier Jahre später: Wie wirksam ist eine Indizierung in solch einem Fall?

S: Ich kann die Frage im Einzelfall immer wieder verstehen und letztlich damit beantworten, dass wir keinen Einfluss darauf haben, wann der Antrag kommt. Im Zeitalter des Internets ist aber von einer ständigen Verbreitbarkeit auszugehen. Mit Blick auf das spezielle Medium entfaltet die Indizierung dann durchaus Wirkung.

Was meines Erachtens ein wichtiger Faktor ist, der dazu kommt, ist die Orientierungsfunktion. Die Auseinandersetzung mit Werten, die aus den Fragen resultieren "Wie wollen wir zusammenleben? Wohin sollen sich unsere Kinder und Jugendlichen entwickeln?" Das sind Fragen, die geben Orientierung auch in die Kunstszene hinein. Das heißt, das kann ja auch für andere Künstler oder weitere Alben durchaus eine Orientierungsfunktion haben. Dann sagt die Prüfstelle zu der künstlerischen Umsetzung der Themen etwas und zieht an der Stelle auch Grenzen. Und diese Grenzziehungen geben ja auch Orientierung an die künstlerische Szene. Insofern gibt eine Indizierung Orientierung dazu, was zukünftig in Texten geht und was nicht, unter dem Gesichtspunkt des Jugendschutzes.

T: Ich habe im Vorhinein einfach mal bei YouTube nach dem Album gesucht und bin dort direkt fündig geworden. Ich konnte das gesamte Album in voller Länge dort hören. Das war vor weitaus mehr als einer Woche hochgeladen worden. Ich kann mir vorstellen, dass Sie sagen, sie sind nicht für die Durchsetzung zuständig. Trotzdem dann nochmal die Frage nach der Wirksamkeit, wenn nicht durchgesetzt wird.

S: Bei Spotify werden Sie es nicht finden. Da wo Sie kontrollierte Vermarktungsketten haben, wo auch das Geld verdient wird, da wirkt die Indizierung recht lückenlos. Damit setzt auch die Orientierungsfunktion ein. Nach dem Motto: Hier ist ein Standard gesetzt, den man als Künstler*in einhalten sollte, um nicht indiziert zu werden und weiterhin Geld verdienen zu können.

T: Was ist denn dann das konkrete Ziel? Es wirkt ja so, als ginge es erst einmal darum die Künstler*innen zu "bestrafen", wenn man sagt: "Die können damit zwar kein Geld verdienen, aber beim Ahnden der Verstöße kommt man nicht hinterher". So haben ja erst einmal nur die Künstler*innen einen Schaden, aber die Jugend wird ja nicht wirklich geschützt. Oder?

S: Die Jugend ist in ganze vielen Bereichen geschützt, wo sie unterwegs ist. Das ist einerseits der Plattenladen, das ist heute nicht mehr so aktuell. Aber das ist auch das Streaming-Angebot. So haben Sie einen großen Teil der Verbreitungswege geschlossen. Dass es möglicherweise noch Nischen gibt, die genutzt werden können, in denen Rechtsdurchsetzung länger dauert oder nicht erfolgt, macht es das Richtige an anderer Stelle nicht falsch.

(Herr Salzmann hatte im Nachgang zum Interview dieser Antwort noch hinzufügen wollen: "Dort wo relativ unkontrolliert user generated content hochgeladen werden kann, kann es dazu kommen, dass nach deutschem Recht unzulässige Inhalte länger verfügbar sind. In diesen Plattformen kommt es darauf an, dass funktionierende Meldesysteme bestehen und ab Kenntnis der Rechtsverletzung auch gehandelt wird.")

Da geht es nicht um Künstler*innen-Bestrafung, das möchte ich so auch nicht verstanden wissen. Wenn ich das sage "Orientierungsfunktion für Künstler*innen", dann geht es mehr darum, dass sie noch einmal selbstreflektieren und auch lernen aus der Indizierungserfahrung, hinsichtlich dessen, wo die Grenzen durch den Jugenschutz gesetzt sind. Da geht es nicht um persönliche Schuld und Bestrafung.

T: Ich weiß nicht, ob ich YouTube als "Nische" bezeichnen würde, aber ich verstehe, worauf Sie hinauswollen.

Wer sich tiefergehender dafür interessiert, wie es zu einer Indizierung kommt, was indiziert wird und wie sich die einzelnen Gremien zusammensetzen, die über eine Indizierung entscheiden, wird auf der Website der BzKJ zu all diesen Themen fündig.

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