Xatar: Auftakt des Gerichtsprozesses

Am 27. Oktober fand der Auftakt des Gerichtsprozesses um den im Dezember 2009 stattgefunden Goldraub, in den Xatar verwickelt sein soll, statt. Xatar s Anwalt beantragte gleich am ersten Prozesstag die Einstellung des Verfahrens. Als Grund führte er hierfür an, dass Xatar unter falschen völkerrechtlichen Bedingungen an Deutschland ausgeliefert worden sei. Xatar und vier seiner Komplizen sollten sich ursprünglich am 27. Oktober vor Gericht wegen der ihnen gegenüber erhobenen Vorwürfe rechtfertigen. Der Wert des Diebesgutes des verhandelten Raubes beläuft sich auf 1.7 Millionen Euro. Die Beute ist bis heute nicht auffindbar. Am 15. Dezember 2009 sollen Rapper Xatar sowie vier seiner Komplizen, verkleidet als Steuerfahnder, einen Goldtransporter in der Nähe von Ludwigsburg angehalten, die Fahrer verschleppt und um das Edelmetall erleichtert haben. Nach der Tat soll Xatar aus Deutschland geflüchtet sein und wurde im Rahmen der Ermittlungen im Irak festgenommen. Während seiner Haft soll er von den Beamten des kurdischen Gemheimdienstes Asaisch misshandelt worden sein. Im Rahmen der Folter sollen laut Xatar s Anwalt Elektroschocks und Schläge angewandt worden sein. Die deutschen Behörden handelten schlussendlich mit dem kurdischen Geheimdienst Asaish  ein Auslieferungsabkommen aus. Und auf die unter vermeintlich schlechten Bedingungen abgelaufene Auslieferung Xatar s beruft sich der Anwalt des Bonner Rappers. Xatar sagte laut Kölner Stadtanzeiger vor Gericht, dass er von den deutschen Behörden regelrecht entführt worden sei. Die Verletzungen die er sich bei der Folter und Auslieferung zugezogen haben soll, lässt das Gericht nun von Ärzten untersuchen. Die Staatsanwaltschaft hatte bislang nicht einmal die Gelegenheit, die Klageschrift zu verlesen. Der Prozess soll am 8. November dieses Jahres fortgesetzt werden.
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