Xatar: 64-Jähriger kaufte Fluchtwagen

Der Wagen, mit dem Xatar und seine Mitstreiter geflohen sind, war zum Zeitpunkt der Flucht auf einen 64-Jährigen Bonner Arbeitslosen angemeldet, der aber behauptet, den Wagen nie bessesen zu haben. Der Fall wird vor dem Bonner Landgericht verhandelt. Bei dem Fluchtwagen handelt es sich um ein BMW Cabrio, das in einem Autohaus in Krefeld gekauft wurde. Die Nachbarin des 64-Jährigen Arbeitslosen soll mit jenem Sahin befreundet sein, den Xatar auch im Rahmen seines Geständnisses genannt hat (News: Xatar gesteht den Goldraub ). Den Vorgang des Autokaufs erklärt sich der 64-Jährige Mann folgendermaßen: "Ein Freund meiner Nachbarin hatte mich damals gebeten, den Wagen auf meinen Namen für ihn anzumelden" , zitiert die Kölnische Rundschau Online den 64-jährigen Bonner. Daraufhin soll er mehrere Papiere für Sahin mit seinem Namen unterschrieben haben; wirklich durchgelesen habe er sich diese jedoch nie. Als im Februar 2009 die ersten Raten für das Auto vom Konto des 64-jährigen Arbeitslosen eingezogen wurden und zudem auch noch einige Strafzettel eingetrudelt sein sollen, soll er sich bei Sahin beschwert haben. Dieser soll alle Strafzettel, sowie die ausstehenden Raten bis Dezember 2009 beglichen haben, danach sei er verschwunden und so auch die Ratenzahlungen eingefroren. Im Februar 2010 sperrte der 64-jährige Bonner schließlich sein Konto und soll die Ratenzahlungen der letzten 3 Monate rückgängig gemacht haben. Nun fordert die kreditgebende Bank 26.000 € vom Bonner Arbeitslosen und zieht mit der Forderung vor Gericht. Wegen dieses Sachverhalts muss er sich als Angeklagter vor dem Bonner Landgericht verantworten. Der 64-jährige behauptet, den Wagen nur ein einziges Mal gesehen zu haben. Gefahren hätte er den Wagen ohnehin nicht, denn wie er erklärt: "Ich habe ja nicht einmal einen Führerschein." Der Krefelder Autoverkäufer, der vor Gericht als Zeuge geladen ist, behauptet, den Angeklagten bei besagtem Autokauf gesehen zu haben. Er soll noch gesagt haben, dass man sich beim Kauf eines Autos ausweisen müsse. Ein Freund des Angeklagten soll verteidigend ausgesagt haben, dass er den Angeklagten auf der Kopie des Reisepasses nicht erkenne. Auf den Antrag einer Abweisung der Klage soll der Vorsitzende erwidert haben, dass es nicht auszuschließen sei, dass der Angeklagte mit Sahin den Wagen gekauft habe. Anders sei auch nicht zu erklären, wie es seine Unterschrift auf den Kaufvertrag geschafft habe.  "Man muss eben auch für Dinge haften, die man einfach so unterschreibt, ohne sich durchzulesen, worum es geht." Ein Urteil wird im Juli erwartet.
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