Massiv: BGB 2 indiziert

Massiv
gab bekannt, dass sein Album  Blut gegen Blut 2 auf dem Index für jugendgefährdende Medien gesetzt wurde. Massiv s Platte Blut gegen Blut 2 erschien im Januar dieses Jahres. Nun wurde sie von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert. Über seinen offiziellen Twitter-Channel gibt Massiv die Indizierung bekannt: Erste Anzeichen für eine Indizierung gab es bereits im Mai. Zum damaligen Zeitpunkt wurde das Video zu Massiv s Track Massaka Kokain auf YouTube nach einer Regierungsanfrage gesperrt. Auf Anfrage von Hiphop.de bestätigte die BPjM , dass man sich in einem Prüfungsverfahren befinde, dazu aber nichts weiteres gesagt werden kann (News: Massiv/Haftbefehl: Clip auf Regierungsanfrage gesperrt ). Eine Löschung oder Sperrung des Videos nahm die BPjM allerdings nicht vor. Auf Anfrage von Hiphop.de bestätige uns die BPjM jetzt, dass  Blut gegen Blut 2 auf Liste A der jugendgefährdenden Medien gesetzt wurde. Die BPjM verwendet für die Indizierung verschiedene Listen. Gekennzeichnet werden diese mit den Buchstaben A, B, C, D und E. Das Kennzeichnen E steht für die Titel, die vor April 2003 indiziert wurden. A und B sind öffentlichte Listen, wobei A Titel enthält, die lediglich jugendgefährdend sind und Liste B Titel, die jugendgefährdend sind und darüber hinaus auch unter absolutem Verbreitungsverbot stehen. Liste C hat die gleichen Attribute wie Liste A. Liste D gleicht Liste B, mit dem entscheidenden Unterschied, dass Liste C und D nicht öffentlich einsehbar sind.
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