Kida Ramadan erneut zu 10 Monaten Haft verurteilt
Porträt von Kida Khodr Ramadan

Schauspieler Kida Khodr Ramadan wurde gestern erneut zu zehn Monaten Haft verurteilt. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den "4 Blocks"-Star für das mehrfache Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ein Aussetzen der Strafe auf Bewährung kommt nicht infrage.

Kida Ramadan zu zehnmonatiger Haftstrafe verurteilt

Vor Gericht zeigte sich Kida Ramadan geständig, zwischen Februar und November des vergangenen Jahres viermal ein Auto gefahren zu haben, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein. In allen vier Situationen habe es sich um Notfälle gehandelt, in denen er kein Taxi habe rufen können, so der 47-Jährige. Das Nutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn sei aufgrund seiner Bekanntheit keine Option für ihn, erklärte er weiter. Dort würde er direkt von Fans belagert.

"Ich bin nun mal sehr bekannt und berühmt. Es funktioniert nicht – Bus, Bahn, Tram."

Der Richter erkannte diese Erklärung zwar als menschlich nachvollziehbaren Grund an, verurteilte den Schauspieler aufgrund seiner Vorstrafen und einer ungünstigen Sozialprognose dennoch zu einer Haftstrafe von zehn Monaten ohne die Chance auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Monate Haft gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Kidas Anwalt hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen.

Bereits im Jahr 2022 war Kida Ramadan in einem anderen Verfahren ebenfalls wegen des mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Damals zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe sowie einer Strafzahlung über 20.000 Euro an zwei gemeinnützige Organisationen. Da er diese Summe zuletzt noch nicht entrichtet hatte, widerrief das Amtsgericht Tiergarten diese Bewährung Anfang Januar. Kurz darauf folgte die Ladung zur Inhaftierung und die Nachricht, dass Kida Ramadan für zehn Monate in Haft müsse.

Warum ist Kida Ramadan nicht im Gefängnis?

Dieser Frage ist zuletzt das RedaktionsNetzwerk Deutschland nachgegangen. War doch bereits Mitte Januar vonseiten der Staatsanwaltschaft erklärt worden, dass Kida Ramadan zwei Wochen Zeit hätte, seine Haftstrafe anzutreten.

Allerdings hat Kida Ramadans neuer Anwalt wenige Tage nach Eingang der Haftladung einen Antrag auf Strafaufschub gestellt und um nachträgliches Gehör gebeten, heißt es beim rnd. Er wolle, dass der Widerruf der Bewährung aufgehoben wird. Zwar war eine ähnliche Beschwerde in der Vergangenheit erfolglos geblieben, dies sei laut des Anwalts jedoch auf einen Formfehler zurückzuführen.

Über diesen Antrag hat das Gericht bislang noch nicht entschieden und bis es zu einer Entscheidung kommt, ist die Haftladung vorerst ausgesetzt.

Sollten beide Urteile rechtskräftig werden, drohen Kida Ramadan nun insgesamt 20 Monate Haft.

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