Cr7z im Rechtsstreit: Konzertabsage wegen Nötigungsvorwürfen
Cr7z hält ein Mikrofon

Am Dienstag ging es am Landgericht Berlin um Cr7z. Ein neuer Artikel der taz legt nahe, dass einige Frauen unschöne Vorwürfe gegen den Rapper erhoben haben. Die waren allerdings nicht das zentrale Thema der Gerichtsverhandlung. Viel mehr ging es hierbei um den Soziologen und Musiker David H., der die besagten Anschuldigungen offenbar unrechtmäßig weitergeleitet hatte.

Cr7z: Nötigungsvorwürfe gegen den Rapper werden vor Gericht angesprochen

Den Stein ins Rollen gebracht hat ein Facebook-Post einer mutmaßlichen Ex-Freundin des Rappers aus dem Jahre 2018. In diesem hatte sie Cr7z vorgeworfen, ihr und einer Freundin Gewalt angetan zu haben. Auch erklärt sie, dass sein Song "Nachtschicht" gegen sie gerichtet sei. "Er beschimpft mich als Schlampe und [...] gibt dort private Dinge von mir preis, was absolut das Letzte ist", schreibt sie über den Song in dem Post, der nach wie vor online abrufbar ist. Auch in der aktuellen Gerichtsverhandlung sei aus dem Facebook-Beitrag zitiert worden.

David H. habe als Reaktion auf den Post weitere mutmaßlich betroffene Frauen ausfindig machen können. Diese haben unter Versicherung an Eides statt von mindestens zwei Vorfällen mit dem Rapper in den Jahren 2016 und 2018 berichtet.

Was dabei genau passiert sein soll, wird in der Gerichtsverhandlung nicht besprochen – lediglich, dass all die Vorwürfe, die als strafrechtlich relevant erachtet werden, im Bereich der Nötigung liegen würden. Marcel Leeser, Verteidiger von Cr7z, hält gegen, dass sein Mandant nach eigenen Aussagen noch nie einer Frau Gewalt angetan hätte.

Ein wichtiger Hinweis: Die Vorwürfe gegen Cr7z wurden nie zur Anzeige gebracht, er wurde in der Folge auch nicht verurteilt und gilt damit nach wie vor als unschuldig.

Verdachtsberichterstattung? E-Mail soll zu Konzertabsage für Cr7z geführt haben

Wie eingangs erwähnt, ging es bei der Verhandlung nicht hauptsächlich um die Vorwürfe der Frauen. Zentrales Thema vor Gericht war eine E-Mail, die der Kläger David H. offenbar im Zuge seiner privaten Recherchen abgeschickt hat.

Denn nachdem er mit einigen Frauen über ihre angeblichen Erfahrungen mit dem Deutschrapper gesprochen hatte, soll er seine Informationen an einen Veranstalter weitergeleitet haben. Dieser hatte ein Event in Hamburg geplant, bei dem auch Cr7z hätte auftreten sollen.

David H. soll den Veranstalter um ein Statement gebeten haben und den Sponsoren des Events wohl eine ähnliche Mail geschrieben haben. Wenig später, so recherchierte es auch die taz, wurde das Event "aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses" abgesagt.

Die Kanzlei Höcker, die schon mehrere Rapper in ähnlichen Fällen und nun auch Cr7z verteidigt haben, hätte David H. daraufhin abgemahnt. Dieser wiederum klagte gegen die Abmahnung, was auch zu der aktuellen Verhandlung geführt hat.

Vor Gericht wird die Mail, die David H. abgeschickt hat, als unzulässige Verdachtsberichterstattung gewertet, da Cr7z in dem Fall keine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten habe. Der Kläger sieht sich in diesem Fall allerdings nicht als Berichterstatter, da die Mail nur dem Empfänger ersichtlich gewesen sein soll.

Zwar räumte der Richter Dr. Wimmer-Soest ein, dass Vorwürfe dieser Art von großem öffentlichen Interesse seien, dennoch dürfe David H. diese ab sofort nicht mehr auf die Weise verbreiten, wie er es mit der besagten Mail getan hat. Er musste eine Unterlassungserklärung unterschrieben und 20 Prozent der Prozesskosten zahlen. Die restlichen Kosten werden von Cr7z getragen.

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