Cannabis-Legalisierung: Snoop Dogg landet in Landtagsrede

Am kommenden Montag ist es soweit: Cannabis wird bundesweit legalisiert – zumindest bis zu einem gewissen Grad. Passend dazu geistert aktuell eine Rede vom FDP-Politiker Guido Kosmehl durch die sozialen Medien. Er hat es sich nicht nehmen lassen, eine (inhaltlich nicht ganz korrekte) Anspielung auf West Coast- und Weed-Ikone Snoop Dogg in seine Ansprache einzubauen.

Guido Kosmehl fühlt sich "Young, Wild & Free"

Der versammelte Landtag Sachsen-Anhalt blickt auf Guido Kosmehl, als er folgende Botschaft verkündet:

"Die Frage aller Fragen - 'Wann Bubatz legal?' - hat aller Voraussicht nach ab dem 1. April keine Bedeutung mehr."

Auch, wenn der Begriff "Bubatz" hierzulande mittlerweile unter einem ähnlich übermäßigen Gebrauch wie einst "I bims" leidet: Recht hat er allemal. In seiner Rede erklärt Kosmehl im Anschluss, dass die Legalisierung allen voran als Entkriminalisierung für all diejenigen zu verstehen sei, die das Rauchen von Cannabis genießen würden. Zum Konsum verführen soll die politische Entscheidung allerdings nicht.

Um seiner Rede ein gebührendes Ende zu verleihen, verlässt sich der Politiker auf ein "Zitat von Snoop Dogg" und gibt dafür die Hook von "Young, Wild & Free" in feinster Sprechgesangs-Manier wieder – der Fokus liegt hierbei mehr auf "Sprech" als auf "Gesang". Ironischerweise sind es Wiz Khalifa und Bruno Mars, die den Refrain der knapp zwölfeinhalb Jahre alten Hit-Single singen. Snoop selbst steuert zwar einen Part bei, die Ohrwurm-Lines "So what we get drunk? So what we smoke weed?" sind auf dem Song jedoch nie aus seinem Mund gekommen. Aber gut, wir drücken an dieser Stelle mal ein Auge zu.

Deutlich mehr Aufmerksamkeit erlangt der Clip aktuell durch eine bearbeitete Version. Das funk-Format "DIE DA OBEN!" hat das "Young, Wild & Free"-Instrumental kurzerhand unter die Rede des FDP-Politikers gelegt.

Cannabis-Legalisierung: Was ist ab dem 1. April erlaubt?

Eine einfache Frage, die sich dank ihrer Vielschichtigkeit gar nicht so einfach beantworten lässt. Grundsätzlich gilt: Wer sich ab dem 1. April ebenso "Young, Wild & Free" wie Snoop Dogg, Wiz Khalifa und Guido Kosmehl fühlen möchte, darf das auch tun. Der Konsum von Cannabis ist für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Im öffentlichen Raum gelten hierfür jedoch Einschränkungen: In Fußgängerzonen etwa darf nur zwischen 20 und 7 Uhr geraucht werden; in unmittelbarer Sichtweite von Schulen, Spielplätzen & Co. bleibt der Konsum verboten.

Insgesamt dürfen bis zu 25 Gramm mitgeführt werden, zuhause dürfen sogar 50 Gramm sowie drei Cannabis-Pflanzen gelagert und angebaut werden. Da die Cannabis-Clubs (auch als Anbauvereinigungen bekannt) erst ab dem 1. Juli an den Start gehen, können Samen bis dahin aus dem EU-Ausland bestellt werden. Was verboten bleibt: Cannabis aus dem Ausland über die Grenze zu bringen.

Wichtig für alle Autofahrerinnen und Autofahrer: Es wird zwar schon über einen neuen Grenzwert diskutiert, neue Gesetze gelten für den Straßenverkehr aber noch nicht. Wer also regelmäßig raucht, könnte bei einer entsprechenden Kontrolle durchaus mit einer Strafe rechnen, obwohl der Konsum an sich erlaubt ist. Cannabis ist im Vergleich zu Alkohol im Körper deutlich länger nachweisbar.

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