Bild.de berichtet, Arafats Klage gegen Kay One sei gescheitert

Arafat Abou-Chaker hat mit einer Unterlassungsklage gegen Kay One laut Bild.de keinen Erfolg gehabt. Ziel der Klage soll gewesen sein, dass Kay One bis zum 31.12.2016 nicht ohne "Mitwirkung" (Bild.de) oder "Zustimmung" (rollingstone.de) Abou-Chakers Musik veröffentlichen darf.

Kay One soll der Bild zufolge zur Zeit der Zusammenarbeit einen Künstler-Betreuungsvertrag mit Arafat Abou-Chaker geschlossen haben, der offenbar bis Ende 2016 laufen sollte. Bushido erwähnte die Vertragsstreitigkeit nach Kay Ones Weggang auch in Leben und Tod des Kenneth Glöckler. In dem Disstrack rappt Bushido: "Denkst, der laufende Vertrag hier, das regelt sich schon?"

Die Bild schreibt nun, ein "Berliner Richter" habe entschieden, dass "[e]ine solche Unterlassung in diesem Umfang aufgrund des Vertrages [...] von dem Kläger nicht verlangt werden" könne.

Kay One veröffentlichte nach dem Weggang von Abou-Chaker bereits das Album Prince Of Belvedair.

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