22.000 Euro: Katja Krasavice gewinnt vor Gericht

Katja Krasavice hat vor dem Landgericht Lüneburg einen Sieg errungen. Ein Veranstalter, der ein Konzert der Rapperin unrechtmäßig abgesagt hatte, wurde zur Zahlung einer Vertragsstrafe verurteilt.

Veranstalter muss 22.000 Euro zahlen

In dem Fall geht es darum, dass der Veranstalter ein Konzert von Katja im Jahre 2021 abgesagt hat. Einen Grund dafür gab es keinen - zumindest keinen nachvollziehbaren, wie das Gericht Anfang der Woche feststellt. Als Grund für die Absage gab der Veranstalter an, dass das Konzert möglicherweise nicht den Erwartungen entsprechen würde. Anfangs begründete er die Absage mit Gerüchten, die besagten, dass Katja möglicherweise nicht auftreten würde.

Im Verlauf des Gerichtsverfahrens argumentierte der Veranstalter, dass er die Veranstaltung aufgrund dieser Gerüchte abgesagt hatte. Die Richterin wies jedoch darauf hin, dass Katja Krasavice nicht verpflichtet war, die besagten Gerüchte zu entkräften oder einen Vertrag, der bereits wirksam geworden war, erneut zu bestätigen.

Gemäß des Gerichtsurteils hatte der Veranstalter nicht das Recht, das Konzert abzusagen. Da er dies dennoch tat, habe er den Vertrag "schuldhaft verletzt". Die Verhandlung sollte ursprünglich früher stattfinden, wurde jedoch dreimal verschoben, wobei zweimal die Abwesenheit des Beklagten der Grund war.

Das aktuelle, noch nicht rechtskräftige Urteil entspricht der Forderung der Rapperin und ihrer Agentur. Die Gesamtsumme beläuft sich auf etwa 22.000 Euro.

Katja Krasavice und ihre Probleme mit Konzerten 

Bereits zuvor hatte Katja Krasavice Probleme im Zusammenhang mit der Absage eines Konzerts. Im Jahr 2020 hatte ein damals 18-jähriger Veranstalter aus Baden-Württemberg geplant, ein Festival zu veranstalten und die in Berlin lebende Künstlerin als Hauptact gebucht.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie musste das Event jedoch abgesagt werden. Die Rapperin behielt daraufhin die Anzahlung von 10.000 Euro, was zu monatelangen Streitigkeiten mit dem Veranstalter führte.

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