Graffiti soll strafrechtlich als Sachbeschädigung gelten
Berlin: Graffiti sollen einem Gesetzentwurf (15/404) des Bundesrates zufolge künftig den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen. Damit will die Länderkammer die "Rechtsunsicherheit bei der strafrechtlichen Ahndung" der Bemalungen und Schmierereien auf öffentlichen und privaten Bauwerken oder Gegenständen beseitigen. Breite Bevölkerungskreise empfinden die zunehmende Zahl von Graffiti als Gefährdung des Sicherheitsgefühls und als ein Symbol für den Zerfall von Ordnung und als Vorläufer für weitere Zerstörungen und Vandalismus, heißt es in der Begründung. Dies müsse ernst genommen werden. Mit der erneuten Initiative will der Bundesrat Kommunen und privaten Eigentümern, die hohe Säuberungskosten tragen müssen, ein wirksames Instrument zur Ahndung von Graffiti-Delikten bereitstellen. Die möglichen Sanktionen sollten nach dem Willen der Länderkammer gleichzeitig von sozialpädagogischen Maßnahmen begleitet werden. Präventive Maßnahmen stehen hingegen in der Stellungnahme der Bundesregierung im Vordergrund. Die Vorbeugung sei neben strafrechtlichen Maßnahmen vorrangig geeignet, dem "Graffiti-Unwesen" zu begegnen.
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