Neues Gesetz: Man kann seine Asche jetzt auf eine Schallplatte pressen lassen

In Deutschland gibt es ab sofort Asche auf Vinyl. Damit sind jedoch nicht etwa die LPs des Bochumer Rappers gemeint, sondern Vinyls mit der Asche von Verstorbenen. Wie der SWR berichtet, kann man in Rheinland-Pfalz dank eines neuen Gesetzes künftig seine Asche auf Vinyl-Schallplatten pressen lassen.

Bald Asche auf Asche hören? Rheinland-Pfalz erlässt neues Bestattungsgesetz

Das neue Bestattungsgesetz ist bereits seit September 2025 in Kraft, wurde aber vor rund zwei Wochen durch eine Verordnung des rheinland-pfälzischen Ministerrats konkretisiert. Laut dem Gesetz darf Totenasche zu Erinnerungsstücken verarbeitet werden. Mit Asche kann man zum Beispiel Schmuck, Keramik oder sogar künstliche Edelsteinen herstellen. Nach der Konkretisierung darf man die Totenasche jedoch auch mit Farbe verrühren, um ein Gemälde zu malen, oder auf eine Vinyl-Schallplatte pressen lassen. Im Ausland ist das teilweise schon länger ein gängiges Verfahren.

Große Musikfans können nach ihrem Tod also ihre Asche auf ewig mit ihrem Lieblingsalbum verbinden. Man kann natürlich auch vor seinem Tod eigene Lebensgeschichten oder sogar Musik aufnehmen, um den Hinterbliebenen ein Stück von sich selbst als Erinnerung zu hinterlassen.

In den Kommentaren unter dem Instagram-Post zu dem Thema haben Nutzer schon einige verrückte Ideen gesammelt. Rapper Skinny Finsta hat dabei noch eine berechtigte Nachfrage:

Was mit der Asche einer verstorbenen Person passiert, dürfen die Hinterbliebenen allerdings nicht selbst entscheiden. Eine andere Bestattungsform darf laut dem Gesetz jedoch nur auf schriftlichen Wunsch der verstorbenen Person geschehen. In dem Schreiben müssen sowohl die Art der Bestattung als auch die ausführende Person angegeben werden. Geschieht dies nicht, wird dem Verstorbenen stattdessen wie gewöhnlich auf einem Friedhof die letzte Ehre erwiesen. Die Verarbeitung der Asche kann von externen Dienstleistern übernommen werden, die Entnahme und Weitergabe der Überreste bleibt aber weiterhin ausschließlich Aufgabe der Bestattungsunternehmen.

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