Die Kanzlei vom "Graffiti-Anwalt" hat's erwischt: Seine Reaktion ist fantastisch

Für viele sind Graffiti schlichtweg Kunst und Teil unserer urbanen Welt. Rein rechtlich gelten die Sprühaktionen jedoch als Sachbeschädigung (zumindest wenn man sich an nicht legalen Flächen austobt). Sie können genauso vom Gesetz geahndet werden wie andere Delikte.

Falls tatsächlich ein Verfahren eingeleitet wurde und rechtlicher Beistand von Nöten ist, kommt Dr. Gau ins Spiel. Er ist ein Jurist, der sich auf Graffitifälle spezialisiert hat. Nun wurde der Strafverteidiger selbst Opfer der Leute, die er eigentlich verteidigt. Wie er damit umgeht, ist höchst bemerkenswert. Anstatt sich auf die geltende Gesetzeslage zu berufen und irgendwelche Strafanträge auf den Weg zu bringen, kommentiert die Kanzlei von Dr. Gau das Vergehen locker auf Facebook.

Strafverteidigerkanzlei Dr. Gau

Einfach mal die Kirche im Dorf lassen... Liebe Eigentümervertreter, Großgrundbesitzer und SoKo-Leiter: Eure Gebete wurden erhört! Wie zu erwarten hat es auch uns einmal erwischt und einer aus der...

Ausgestattet mit Farbe und Malerrolle wird sich dem Problem angenommen. All denen, die hämisch darauf reagieren, dass ausgerechnet jemand von der vermeintlichen Sachbeschädigung betroffen ist, der die Sprayer sonst raushaut, bestellt die Kanzlei schöne Grüße.

Dem Übeltäter macht der Jurist noch ein Entschuldigungsangebot und stellt klar, dass es wohl nicht so schwierig wäre, ihn namentlich ausfindig zu machen. Das ist schließlich ein Bereich, in dem er sich ziemlich gut auskennt. Absoluter Ehrenmann-Move!
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