Ali Bumaye ist ein echter Gangsta!

Ali Bumaye hat am Berliner Flughafen Tegel vor einem Monat ganz schön den Bada*s raushängen lassen. Eiskalt einen Zigarettenstummel "vorsätzlich in Richtung Fahrbahn" geschnipst. Damit befand sich besagte Kippe "außerhalb einer Abfallbeseitigungsanlage". Skandal-Rapper Ali Bumaye!

Zum Glück gehen die Behörden in Deutschland solchen Gräueltaten konsequent nach, sodass sie mit der erforderlichen Härte bestraft werden können. Ali wurde jetzt ein offizieller Wisch zugeschickt, der ihn verwarnt. Das hat bestimmt gesessen.

Begib dich doch mal auf eine wundersame Reise in die Welt der deutschen Gesetze und erfahre, wie auch du ein echter Gangster werden kannst. Wahrscheinlich bist du es schon:

§ 28 KrWG Ordnung der Abfallbeseitigung - dejure.org

(1) Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Abweichend von Satz 1 ist die Behandlung von Abfällen zur Beseitigung auch in solchen Anlagen zulässig, die überwiegend einem anderen Zweck als der Abfallbeseitigung dienen und die einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedürfen.

§ 69 KrWG Bußgeldvorschriften - dejure.org

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 12 Absatz 4 oder § 56 Absatz 4 Satz 2 ein dort genanntes Zeichen führt, 3. ohne Planfeststellungsbeschluss nach § 35 Absatz 2 Satz 1 oder ohne Plangenehmigung nach § 35 Absatz 3 Satz 1 eine Deponie errichtet oder wesentlich ändert, 4.

Zum Glück haben wir ja keine anderen Probleme als Kippenstummel auf den Straßen ...

Weil ja sonst nichts passiert #ohnesinn #ordnungmusssein

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