Das Landgericht Mannheim hat eine Anklage der Staatsanwaltschaft aus dem Juli 2023 gegen Xavier Naidoo zugelassen. Der 54-Jährige sieht sich mit dem Vorwurf der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung konfrontiert.
Strafverfahren gegen Xavier Naidoo eröffnet
Der Anklage nach soll Xavier Naidoo "eine Person, die der Antonio Amadeu Stiftung zugehörig war, beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben". Erste Berichte, denen zufolge Xavier Naidoo in vier Fällen der Volksverhetzung angeklagt werde, seien nicht korrekt, wie eine Sprecherin des Gerichts gegenüber der FAZ bestätigt. Die Verfahrenseröffnung sei in den anderen drei Fällen aufgrund eines nicht hinreichenden Tatverdachts abgelehnt worden. Die Staatsanwaltschaft soll diesbezüglich bereits Beschwerde eingelegt haben, die aktuell vom Oberlandesgericht in Karlsruhe geprüft werde.
Einen Termin für die Gerichtsverhandlung gibt es bislang noch nicht. Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Xavier Naidoos Anwälte zeigten sich derweil am Montag zufrieden damit, dass das Landgericht Mannheim "weit überwiegend [ihrer] Auffassung gefolgt" sei. Sie wären zudem der Überzeugung, dass der zugelassene Anklagepunkt den Vorwurf der Volksverhetzung nicht tragen könne. Weiter erklären sie in ihrer Stellungnahme, dass ihr Mandant antisemitisches, rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut entschieden ablehne und sich von jeder Form der Diskriminierung distanziere.
Zwar veröffentlichte Xavier Naidoo bereits vor Jahren ein Entschuldigungsvideo, in dem er zugab, sich teilweise in Verschwörungstheorien verrannt zu haben. Zuletzt machte er aber unter anderem mit seinen Aussagen zu angeblichem Kannibalismus und "embryonalen Gewürzen" auf Chips auf sich aufmerksam.
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