Wem gehört "The Chronic"? Dr. Dres Anwalt reagiert auf Snoop Dogg-Interview
Collage von Snoop Dogg und Dr. Dre

Snoop Dogg ist seit ein paar Wochen der neue Boss bei Death Row Records. In dieser Rolle deutete er jüngst an, die Masterrechte an Dr. Dres Classic "The Chronic" zu besitzen. Dr. Dre kann das ganz offensichtlich nicht bestätigen. Über seinen Anwalt ließ er eine Gegendarstellung verbreiten.

"Falschmeldungen": Dr. Dre soll weiter "The Chronic" besitzen

Unter anderem dem Rolling Stone und Complex liegt ein Statement von Dr. Dres Anwalt Howard King vor. Darin wird deutlich gemacht, dass Dr. Dre weiterhin vollends über alle Rechte an seinem Debütalbum verfügt.

"Es gibt Falschmeldungen bezüglich des Besitzes von Dr. Dres 'The Chronic' durch Death Row Records. Dr. Dre besitzt 100 Prozent von 'The Chronic.'"

Die Meldungen um Snoop Doggs vermeintlichen Besitz von "The Chronic" gehen auf ein Interview des Doggfathers mit Elliott Wilson zurück. Dort sagte Snoop, dass er sich um die Masterrechte an 2Pacs Musik kümmern wolle. Er pflege ein "großartiges Verhältnis" zu den Menschen, die aktuell den Nachlass der Hiphop-Legende verwalten. Im Zuge dessen erklärte Snoop ebenso: "Das Gleiche gilt für Dr. Dre und 'The Chronic'. Ich habe das 'The Chronic'-Album."

Aufgrund dieser Aussage kursieren etliche Artikel darüber, dass Snoop Dogg neuerdings die Masterrechte an dem Album halten würde, welches 2020 sogar ins National Recording Registry kam. Nach dem Statement von Dres Anwalt sieht es nun erst einmal nicht danach aus, als hätte Snoop "The Chronic" in seinem Death Row-Katalog. Hier kannst du in das Stück Hiphop-Kulturgut reinhören:

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