"Vom Bordstein bis zur Skyline": Fler sichert sich Markenrechte

Fler hat sich die Markenrechte an der Wortfolge "Vom Bordstein bis zur Skyline" gesichert. Das geht aus einem entsprechenden Eintrag im Markenregister hervor. Bei Streaming-Anbietern ist das gleichnamige Debütalbum von Bushido zudem nicht mehr zu finden. Das gilt auch für den ersten Teil der "Carlo Cokxxx N*tten"-Reihe. Fler hat sich dazu auf Twitter geäußert.

Fler lässt Wortmarke "Vom Bordstein bis zur Skyline" eintragen

Bis zum 14. April 2022 gibt es die Möglichkeit, Widerspruch gegen Flers Markeneintragung einzulegen. Sollte jedoch alles reibungslos laufen, kann der Maskulin-Boss theoretisch ein breites Business mit der Phrase "Vom Bordstein bis zur Skyline" aufziehen.

So ließen sich beispielsweise Druckereierzeugnisse, Buchbinderartikel, Fotografien, Schreibwaren und Büroartikel mit der Wortmarke ausstatten. Auch Bekleidungsstücke, Schuhwaren sowie Kopfbedeckungen könnten dann mit dem Schriftzug "Vom Bordstein bis zur Skyline" zu sehen sein. Ebenso wäre es Fler (jetzt auf Apple Music streamen) möglich, diverse Produkte rund um Tabak, Rauchen und Zigaretten mit der Phrase zu vertreiben. Mit Electro Smog hat Fler bereits eine eigene Shishatabak-Brand.

"CCN" & "VBBZS": Fler verlangt Einnahmeregelung

UPDATE 20.Januar 2022:

Bushidos Album "Vom Bordstein bis zur Skyline" steht gegenwärtig in verschlankter Version im Streaming zur Verfügung (hier auf Apple Music checken). Alle Tracks, an denen Fler beteiligt ist, fehlen.

Original-Meldung vom 19. Januar 2022:

Der erste Teil von "Carlo Cokxxx N*tten" und Bushidos erstes Soloalbum, auf dem Fler sechsmal vertreten ist, können aktuell nicht mehr bei den üblichen Anbietern gestreamt werden. Fler informiert über diese Umstände auf Twitter und drückt sein Bedauern aus. Sobald die Beteiligungen an den Einnahmen geregelt seien, würden die Alben wieder online gehen. Ihm persönlich wären die Einkünfte aus den betreffenden Releases außerdem "egal" gewesen, aber "man musste ja vors Gericht ziehen." Der Kollabo-Klassiker "CCN" fand erst im September 2021 überraschend seinen Weg ins Streaming. Ein kurzes Vergnügen.

Mit seinen Tweets dürfte Fler auf einen Prozess gegen Bushido Bezug nehmen. Die ehemaligen Freunde und Kollabopartner haben sich im Sommer 2021 vor Gericht um die Verwendung der Namens- und Logorechte an "Carlo Cokxxx N*tten" gestritten. Die gemeinsame Nutzung der Marke "CCN" lehnte Bushido damals ab. Fler wurde daraufhin untersagt, ein Album unter diesem Namen zu veröffentlichen. Nach dem Prozess erklärte Fler, dass er auch in der Lage sei "Sachen vom Markt nehmen" zu lassen. Dieser Fall scheint nun eingetreten.

Zusammen mit Bass Sultan Hengzt bringt Fler nach diesem juristischen Vorspiel Ende Januar das Kollaboalbum "Cance Culture Nightmare" auf den Markt. In welcher Historie dieses Projekt steht, dürfte nahezu jedem Deutschrapfan klar sein. Zuletzt erschien die Single "Kein Star".

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