Ufo361 wohl zu Geldstrafe wegen Graffiti verurteilt

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat heute per Pressemitteilung bekannt gegeben, dass ein "Strafbefehl gegen einen 34 Jahre alten Berliner Sprechgesangskünstler (sog. 'Rapper')" ab sofort rechtskräftig sei. Zwar wird dieser "Sprechgesangskünstler" nicht namentlich genannt, da er jedoch ein "Ufo"-Graffito gemalt haben soll, lässt sich erahnen, um wen es sich handeln dürfte.

Ufo361 muss wohl Geldstrafe für Graffiti zahlen

Bei dem 34-Jährigen dürfte es sich aller Voraussicht nach um Ufo361 handeln. Zumindest liegt dieser Rückschluss nahe, da die Berliner Staatsanwaltschaft schreibt, dass im Januar des vergangenen Jahres durch sein "Ufo"-Piece ein Schaden von 200 Euro entstanden sein soll. Des Weiteren entstand im März nochmal ein weiterer Schaden von rund 1.100 Euro, als "17 Pieces auf einer Fläche von 118 Quadratmetern über sechs U‑Bahn‑Waggons verteilt" gemalt wurden. In beiden Fällen war der Verurteilte in die Gleis-Abstellanlagen des U-Bahnhofs Deutsche Oper in Berlin eingedrungen. Und sowohl im Januar als auch im März hatte die Berliner Zeitung berichtet, dass Ufo361 beim Sprühen festgenommen worden sei.

Der "sogenannte Rapper" muss nun eine Geldstrafe von insgesamt 60.000 Euro zahlen, da er sich des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung schuldig gemacht hat.

Bei der Strafe geht das Amtsgericht Tiergarten von einem Nettotageseinkommen von 500 Euro aus. Was bei einer korrekten Einschätzung bedeuten würde, dass mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 15.000 Euro zu rechnen ist.

Im kürzlich veröffentlichten Interview mit der GQ hatte Ufo über seine laufenden Verfahren und eben diese Tagessatz-Berechnung gesprochen:

"Ich tue niemandem weh. Höchstens mache ich eine Tür auf, weil man nicht anders in die Halle reinkommt. Da würde ich auch 500 Euro für die Tür liegen lassen, wenn ich einfach meine Kunst machen kann. Das ist keine Straftat. Ich male gerne U-Bahn, aber aktuell nicht in Deutschland, weil der Strafsatz nach deinem Einkommen berechnet wird, und ich sehe es nicht ein, 50.000 Euro für einen Zug zu bezahlen. Dann male ich lieber in Paris."

Auch erklärte er, dass sein Anwalt versuche zu argumentieren, dass es sich dabei lediglich um Kunst handele. Dieser Argumentation scheint die Staatsanwaltschaft allerdings nicht gefolgt zu sein.

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