Trotz Haft: R. Kelly ist in einem Podcast zu Gast
R. Kelly

Podcasts sind inzwischen so omnipräsent, dass auch eine Haftstrafe über mehrere Jahrzehnte kein Hindernis mehr darstellt, wenn man nur Hosts findet, die einen bereitwillig stattfinden lassen. Und so hat es R. Kelly jetzt geschafft, quasi aus der Zelle heraus ein Interview zu führen. Die beiden Moderatorinnen kommen derweil kaum aus dem Schwärmen heraus.

R. Kelly ist bei Podcast zu Gast

Der "Inmate Tea with A&P"-Podcast hat es sich zur Aufgabe gemacht, Gespräche mit Knastinsassen über die Lebensbedingungen hinter Gittern zu führen. In einer der neuesten Folgen ist R. Kelly zu Gast, der per Telefon zugeschaltet ist. Das ganze Gespräch geht rund siebeneinhalb Minuten und dreht sich primär darum, dass die beiden Hosts und ihr Produzent große Fans des Sängers sind. Der singt gleich zu Beginn ein kurzes Geburtstagsständchen.

Abseits dessen erzählt R. Kelly, dass er auch im Gefängnis stetig weiter singe und inzwischen schon 25 Alben geschrieben habe. Weiter zeigt er sich zuversichtlich, den Knast bald hinter sich lassen zu können. Auf freiem Fuß wolle er sich dann wieder der Musik widmen.

Gegenüber TMZ haben die beiden Moderatorinnen ihre Entscheidung, R. Kelly als Gast zu begrüßen, verteidigt. Sie würden in diesem Fall die Kunst von der Person trennen. Außerdem hätten sie ganz bewusst nicht seinen Fall thematisieren können, da R. Kelly aktuell aufgrund seines Berufungsverfahrens ohnehin nicht darüber sprechen dürfe.

Dass der 58-Jährige überhaupt in ihrem Podcast gelandet ist, sei reiner Zufall gewesen. Eigentlich hätten die beiden ein Interview mit einem anderen Insassen geführt, der mit dem Sänger zusammen einsitzt. Über den soll es zu der Connection gekommen sein.

R. Kelly sitzt seit dem Juni 2022 eine 30 Jahre lange Haftstrafe ab. Im Februar 2023 wurde er zudem zu weiteren 20 Jahren im Knast verurteilt, darf beide Strafen aber fast vollständig parallel bestreiten. Der Sänger soll dem Urteil zufolge Mädchen, Frauen und Jungen systematisch missbraucht und ausgebeutet haben. Er kämpft - bislang erfolglos - gegen diese Strafen an:

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