Strafregister veröffentlicht: KMN-Mitglied Nash äußert sich zu schweren Vorwürfen

Das sächsische Justizministerium sorgte in den letzten zwei Tagen für Aufregung: Auf Nachfrage der Linken-Politikerin Juliane Nagel wurde das Strafregister veröffentlicht, das alle "abgeschlossenen Ermittlungsverfahren sächsischer Staatsanwaltschaften" gegen die KMN Gang und deren angebliches Umfeld aufzeigen soll. Nachdem sich KMN-Mitglied Nash dazu bereits auf Facebook äußerte, sprach er nun auch mit der Sächsischen Zeitung über das Dokument.

Von insgesamt 15 Personen ist in dem Register die Rede. Die angegeben Tatvorwürfe reichen dabei von Raub, Körperverletzung und Sachbeschädigung bishin zu s*xuellem Missbrauch von Kindern und erpresserischem Menschenraub.

Gegenüber der SZ erläutert Nash nun, dass "das meiste davon [...] völlig aus der Luft gegriffen" sei. Zusammenhänge seien „konstruiert“ worden. Tatsächlich kann man der Akte entnehmen, dass ein Großteil der Verfahren eingestellt wurde, es teilweise auch Freisprüche gab. In 16 der 114 aufgeführten Tatvorwürfe kam es zur Verurteilung, in drei Fällen wurde ein Strafbefehl ausgesprochen.

In der SZ heißt es, Nash sehe durch die Veröffentlichung des Dokumentes den Ruf seiner Crew in Gefahr. "Wie können die uns so darstellen? Wir machen doch nur unsere Arbeit", wird er zitiert. Zudem scheint er nicht nachvollziehen zu können, wieso in der Akte Tatvorwürfe gegen insgesamt 15 Personen aufgelistet sind:

"Zu den aufgezählten Personen gebe es keine Verbindungen. Einige kenne er, mehr aber nicht. Auch wenn auf der Liste keine Namen genannt werden, könne er sich nicht erklären, weshalb dort 15 Personen aufgezählt sind. Denn die KMN Gang besteht aus vier Rappern."

"Ja, wir sind alle mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Aber das ist definitiv vorbei", äußert Nash darüber hinaus. In seinem Facebook-Statement weist das KMN-Mitglied vor allem den Vorwurf des s*xuellen Missbrauchs von Kindern zurück (hier nachlesen) und erklärt, man habe die Strafakte des Falls angefordert, um den eigentlichen Tatvorgang darstellen zu können.

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