Nachdem die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn 2014 Bushidos Album Sonny Black indiziert hatte, klagte der Berliner nun vor dem Verwaltungsgericht Köln. Resultat: Die Platte wird von offizieller Seite weiterhin als jugendgefährdend eingestuft.
Vor Gericht seien zwei Songs abgespielt und bewertet worden, heißt es etwa bei Spiegel Online. Bestimmt auch ein lustige Situation, wenn man nicht gerade Bushido heißt und sich um einen beträchtlichen finanziellen Schaden sorgen muss – Sonny Black darf jetzt schließlich immer noch nicht wieder verkauft werden.
Beim Oberverwaltungsgericht Münster kann Bushido jedoch Berufung einlegen. Im Juni 2015 wurde ihm dort Recht gegeben, als er gegen die Indizierung des Songs Stress ohne Grund vorging:
Urteil gefällt: Bushido gewinnt Gerichtsprozess
Bushido hatte gegen die Indizierung des Tracks Stress Ohne Grund Beschwerde eingereicht. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab ihm nun recht und erklärte die Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jungendgefährdende Medien für rechtswidrig. Im Jahr 2013 war das Album NWA von Bushidos Schützling Shindy eine Woche nach Veröffentlichung indiziert worden.
Bushido vor Gericht: Bleibt "Sonny Black" auf dem Index?
Dass sich Bushido und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in der Vergangenheit bereits einige Male uneinig waren, dürfte bekannt sein. In knapp zwei Wochen werden die Differenzen nun erneut vor Gericht ausgetragen. Dabei geht es um die Indizierung von Bushidos Album Sonny Black .
Bushidos Texte und der Index: "Rap ist die hässliche Fratze der Gesellschaft" - Aktuelle Stunde - Fernsehen - WDR
Bushidos Texte sind heftig. Können wir von einem Rapper erwarten, dass er sich manierlich benimmt? Falk Schacht: Ich weiß nicht, ob der Anspruch sinnvoll ist, von einem Rapper zu verlangen, wie er sich zu verhalten hat. Rapper sind ja ein Spiegel der Gesellschaft und die Gesellschaft produziert Umstände, in denen Rapper leben.