Prozess gegen Arafat: Staatsanwaltschaft zieht Revisionsantrag zurück

Die Berliner Staatsanwaltschaft geht nicht wie angekündigt gegen das Urteil im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker in Berufung. Das berichtet der Stern. Die Staatsanwaltschaft soll diesen Schritt per Stellungnahme folgendermaßen erklärt haben: "Nach Prüfung der Urteilsbegründung nimmt die Staatsanwaltschaft Berlin die Revision und Beschwerde vollumfassend zurück."

Arafat-Prozess: Gericht hält Bushido & Anna-Maria für unglaubwürdig

Auch die schriftliche Urteilsbegründung liegt dem Stern vor. Das Gericht hatte Arafat Abou-Chaker Anfang des Jahres nach über 100 Prozesstagen in allen Hauptvorwürfen freigesprochen. Das Landgericht hatte dem Stern-Bericht zufolge "unüberwindliche Zweifel am Wahrheitsgehalt" der Aussagen von Bushido. Der war in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten und hatte unter anderem behauptet, er sei von Arafat eingesperrt und mit einer Wasserflasche attackiert worden. Stattdessen gehe das Gericht angeblich davon aus, dass die "Falschbelastung" durch das Zivilverfahren um die Aufteilung des gemeinsamen Geschäftsvermögens motiviert gewesen sein könnte.

Bushidos Aussagen seien durch keinen der Zeugen gestützt worden, außer durch seine Ehefrau Anna-Maria. Der unterstellt das Gericht scheinbar einen "überschießenden Belastungseifer" in ihren Angaben. Sie soll Sachverhalte "dramatisiert und übertrieben dargestellt" haben. Ein von Arafat aufgezeichnetes Gespräch soll zudem Fragen an der Darstellung von Bushido aufgeworfen haben.

Weiter soll das Gericht in seiner Begründung das Verhalten von Bushido während der Trennungsphase von Arafat als "sehr befremdlich" beschreiben. Einerseits habe sich der Berliner als psychisch belastet gegeben, dann aber gleichzeitig in einer Dokumentation über den Streit mit Arafat seine minderjährigen Kinder "geradezu zur Schau" gestellt.

Das Urteil ist nun rechtskräftig. Der Stern schreibt, dass die gesamten Prozesskosten auf rund eine halbe Million Euro geschätzt werden – ohne die Personenschutz-Kosten für Bushido und seine Familie. Das Ergebnis wird als "herbe Niederlage für Oberstaatsanwältin Petra Leister" beschrieben.

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