Ordnungsgeld für "NoName": Fler scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Der Beef zwischen Bushido und Fler hat es bis zum Bundesverfassungsgericht geschafft. Mit einem negativen Ergebnis für Flizzy. Denn wie es in einem Beschluss aus dem Dezember 2024 heißt, wird seine Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen." Fler hatte sich damit unter anderem gegen ein Ordnungsgeld von 65.000 Euro zur Wehr setzen wollen. Hintergrund ist dabei sein Bushido-Disstrack "NoName".

Bushido-Beef: Fler wendet sich ans Bundesverfassungsgericht

Es ist ja nicht jeder so tief drin im Hiphop-Kosmos. Daher erklärt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erst einmal vorab, was Beef ist ("verbale Streitigkeiten"). In dem Dokument werden sowohl Bushido als auch Fler nicht konkret benannt. Aus dem Kontext geht jedoch eindeutig hervor, wer hier die beteiligten Personen sind und dass es sich um den Track "NoName" beziehungsweise "drei bestimmte Liedzeilen" dreht.

Dazu schlüsselt das Ganze detailliert auf, was nach dem 2019 veröffentlichten Bushido-Diss eigentlich abging. Demnach kam es im Anschluss an die Veröffentlichung des Disstracks zu einer einstweiligen Verfügung vom Landgericht München – "auf Antrag der Ehefrau und der vier Kinder des Rappers B.." Fler wurde es darin untersagt, "drei näher bezeichnete Verse wörtlich oder sinngemäß zu verbreiten oder verbreiten zu lassen". Sonst würden Ordnungsmittel drohen. Heißt: Geldbuße oder Ersatzstrafen. Gleich dreimal hat Fler sich offenbar nicht daran gehalten. Gegen einen vierten Ordnungsmittelbeschluss legte er Beschwerde ein. Diese lehnte das Oberlandesgericht in München Ende 2023 ab.

Als das Verfahren um den vierten Ordnungsmittelbeschluss noch lief, wurden erneut - nun zum fünften Mal - Ordnungsmittel gegen Fler beantragt. Letztlich trat wieder das Landgericht auf den Plan und verhängte am "1. Februar 2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 65.000,00 Euro und ersatzweise einen Tag Ordnungshaft für je 5.000,00 Euro". Eine direkte Beschwerde wurde hier ebenfalls zurückgewiesen.

Das alles brachte Fler schließlich zum Bundesverfassungsgericht. Er berief sich unter anderem auf das "Doppelahndungsverbot", wie der Beschluss herausstellt. Damit ist ein Verbot einer Doppelbestrafung gemeint. Fler sah seine Rechte dahingehend verletzt, "weil das fünfte Ordnungsmittelverfahren eröffnet worden sei, obwohl das vierte Ordnungsmittelverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet worden sei." Auch die Kunstfreiheit führte Fler ins Feld. Geholfen hat es alles nichts.

Laut den drei zuständigen Richtern ist es Fler beziehungsweise seinem Rechtsbeistand nicht gelungen, darzulegen, warum einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben werden sollte. Wer da jetzt richtig tief einsteigen will, kann sich den gesamten Beschluss hier durchlesen.

Weniger Beamtendeutsch gab es neulich von Fler im Talk mit Manuellsen. Stattdessen liefert der Berliner kreative Vorschläge, wie Bushido abseits der deutschen Gerichte auf "NoName" hätte reagieren können.

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