Neues GEMA-Urteil: Mehr Geld für Künstler, weniger für Verlage

Bei der GEMA ändert sich einiges: Wie das Berliner Kammergericht vorgestern entschieden hat, können Musikverlage nun nicht mehr einfach so von der Arbeit der Komponisten und Texter profitieren.

Soll heißen: die Verleger erhalten nicht mehr wie bisher automatisch zwischen 33 % und 40 % der GEMA-Einnahmen. Die Kläger und Musiker Bruno Gert Kramm sowie Stefan Ackermann haben vor Gericht Recht bekommen.

Sie hatten argumentiert, dass eine pauschale Vergütung der Musikverlage im digitalen Zeitalter schlichtweg obsolet und nicht mehr zeitgemäß sei. Den Urhebern würden so wichtige Einnahmen verloren gehen, die die GEMA unrechtmäßig von den Ausschüttungen abziehe und an die Musikverlage abgebe.

Außerdem habe sich die Rolle der Verlage sowieso grundlegend verändert, unter anderem weil nur noch die Wenigsten Noten und Texte abdrucken würden. Die ursprünglich als Investitionsschutz gedachte Abgabe habe sich zu einem veralteten, überkommenen Relikt entwickelt, das überflüssig sei.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die GEMA selbst in Zukunft weiterentwickelt. Durch die Entscheidung muss sich die GEMA eventuell auch strukturell umorientieren, in den Medien ist teilweise sogar vom Ende der GEMA, wie wir sie kennen, die Rede.

Das Urteil erfolgte in letzter Instanz, ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es könnte außerdem dazu kommen, dass die GEMA die unrechtmäßig abgezogenen Verlegeranteile an die Urheber zurückerstatten muss, wobei es sich um immense Summeln handeln dürfte. 

Hier findest du die entsprechende Mitteilung dazu von der GEMA selbst:

Kammergericht entscheidet gegen Verlegerbeteiligung in der GEMA

Das Kammergericht in Berlin hat am 14. November 2016 entschieden, dass die GEMA ihre Musikverleger nicht mehr wie bisher an den Einnahmen beteiligen darf. Die GEMA vertritt jedoch weiterhin die Auffassung, dass Urheber und Verleger an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften partizipieren sollen, wenn ein Urheber dies mit seinem Verlag vereinbart.

Mehr zur GEMA und der kürzlich erfolgten Einigung mit YouTube:

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