Moses Pelham vs. Kraftwerk: Rechtsstreit geht in die nächste Runde

Es ist ein Rechtsstreit, der sich nun schon länger als zwei Jahrzehnte zieht. Anno 1999 reichten die Elektro-Pioniere Kraftwerk Klage gegen Moses Pelham ein, da dieser eine zweisekündige Tonspur aus ihrem Song "Metall auf Metall" für den Sabrina Setlur-Track "Nur mir" gesampelt hat. Ungefragt. Obwohl bereits mehrere Urteile zugunsten beider Parteien an diversen Rechtsinstitutionen gefallen sind, zieht sich der juristische Konflikt weiter.

Moses Pelham: Ist das Kraftwerk-Sampling eine Pastiche gewesen?

In der mittlerweile fünften Verhandlung des Bundesgerichtshofs wird in Erwägung gezogen, den Fall wieder dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Denn: Das Verfahren werfe laut dpa-Meldung immer noch grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberschutz auf.

Eigentlich hatte Moses Pelham schon Recht bekommen – das Sampling sei zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Songs von der Kunstfreiheit gedeckt gewesen.

Warum sich der Rechtsstreit dann so in die Länge zieht? Ganz so einfach ist die Erklärung nicht. Kurz gesagt wurde der Urheberschutz 2002 in der gesamten Europäischen Union vereinheitlicht. Das wiederum hatte zur Folge, dass das zuvor zulässige Sampling auf dem 1997 veröffentlichten "Nur mir" ab diesem Zeitpunkt - fünf Jahre nach Release - plötzlich nicht mehr rechtens war.

Dass sich die Rechtslage ändern wird, konnte Moses Pelham natürlich nicht vorher wissen. Deswegen war zuletzt Gegenstand der rechtlichen Diskussionen, ob der Song nach 2002 noch weiterhin hätte vertrieben werden dürfen. Im Zuge dessen wurde am Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass die Band Kraftwerk einen Schadensersatz für einen Zeitraum von 18,5 Jahren - vom Inkrafttreten des EU-weiten Urheberrechts bis Juni 2021 - geltend machen könne. Um den Zeitraum danach geht es jetzt am Bundesgerichtshof.

Mitgekommen? Gönnen wir uns doch eine kurze Verschnaufpause und hören in die beiden Songs rein, um die es hier geht. Angefangen mit dem Original.

Und hier zum Vergleich der Sabrina Setlur-Song. Der zweisekündige Loop aus dem Original-Song wurde für den Beat nur leicht verlangsamt.

Zurück zum Rechtsstreit: Die aktuelle Kerndiskussion fußt auf einer EU-Gesetzgebung, die damals im deutschen Recht in Kraft getreten ist. Die dpa-Meldung erklärt diese wie folgt:

"Veröffentlichte Werke [dürfen] zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden."

Aber was ist denn jetzt eine Pastiche? Das weiß man am Bundesgerichtshof auch nicht so genau. Laut literarischer Definition könnte man eine Pastiche als stilistische Nachahmung bezeichnen. In der EU-Gesetzgebung ist der Begriff aber schlichtweg nicht definiert. Was sich inmitten eines Rechtsstreits natürlich als problematisch erweist.

Und genau das scheint der Grund zu sein, warum an dieser Stelle wohl wieder der Europäische Gerichtshof eingeschaltet werden müsse. Ob dort dann nun endlich ein finales Urteil gefällt wird, steht in den Sternen. Matthias Siegmann, Moses Pelhams Vertreter, räumt in der dpa-Meldung jedenfalls ein, dass man sich bei diesem Sachverhalt eigentlich Zeit lassen könne. Um Geld und Eile gehe es in diesem Konflikt schließlich schon lang nicht mehr.

Auch Shirin David hatte schon mit rechtlichen Problemen dank eines Kraftwerk-Samples zu kämpfen:

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